Neuer Monat, neue Gesetze: Auch im Februar 2023 kommen Neuerungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu. Vieles davon werden die Menschen erst dann merken, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Hier wollen wir den großen Überblick geben.
Corona: Maskenpflicht in Bus und Bahn entfällt
Ab Februar 2023 gilt keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr im ÖPNV oder im Fernverkehr. Die Bundesländer haben nach und nach die Maskenpflicht im Nahverkehr aufgehoben. Im Fernverkehr - also zum Beispiel im ICE oder im Fernbus - wird sie im Februar aber auch nicht mehr gelten. Damit ist die letzte Regel aus der Zeit Corona-Pandemie abgeschafft.
Masken müssen in den Verbandskasten
Zum 1. Februar 2023 müssen Autofahrer im Verbandskasten zwei Masken dabei haben. Die Masken müssen medizinische Masken sein. Das gilt aber nur für neue Verbandskästen – wer noch alte hat, die aber der Norm DIN 13164 entsprechen, kann diese Kästen noch weiter benutzen. Die Masken müssen nicht hinzugefügt werden. Folgende Elemente gehören laut der aktuellsten DIN-Fassung in einen KfZ-Verbandskasten:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Übrigens: Man sollte den Verbandskasten regelmäßig überprüfen, da einige Elemente mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sind. Diese müssen dann ausgetauscht werden.
Diesel-Fahrverbot: Dieselautos werden aus München verbannt
Die Stadt München will nach und nach Dieselautos aus der Stadt verbannen. Das ist Teil der Bestrebungen, die Feinstaubbelastung in Städten zu verringern. Ab 1. Februar 2023 tritt die erste Stufe eines Diesel-Fahrverbots in Kraft. In der Umweltzone dürfen nur Autos mit grüner Plakette fahren. Zusätzlich gilt ein generelles Verbot für Diesel-Fahrzeuge in den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter.
Insgesamt gibt es für München drei solche Stufen, Stufe zwei tritt im Oktober 2023 in Kraft. Danach gilt das Diesel-Verbot für Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5/V oder schlechter. Die letzte Stufe gilt ab April 2024 und verbietet auch Anwohnern und Lieferverkehr mit Dieselfahrzeugen den Zutritt zur Umweltzone. Für diese Gruppen gelten Ausnahmen in Stufen 1 und 2.
Diesel-Fahrverbote gibt es bereits in mehreren deutschen Städten wie Berlin, Hamburg, Stuttgart und Darmstadt. In zahlreichen anderen Orten sollen Verbote bald folgen.
Home-Office und Tests: Corona-Arbeitsschutzverordnung wird aufgehoben
Die Corona-Sonderregeln in Unternehmen sollen Anfang Februar 2023 und damit zwei Monate früher als geplant wegfallen. Sie galt eigentlich noch bis Anfang April. Seit Anfang Oktober vergangenen Jahres galt bereits eine überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung. Angepasst an die konkrete Situation sollten Hygienekonzepte weiterhin umgesetzt werden, Abstandsregeln, Maskentragen und Lüften sollte weiterhin dort erfolgen, wo andere Maßnahmen nicht ausreichten. Arbeitgeber sollten außerdem prüfen, ob sie Homeoffice anbieten oder Testangebote machen - eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht mehr.
An die Stelle verbindlicher Vorgaben zum Infektionsschutz in Unternehmen sollen nun "unverbindliche Empfehlungen" für neue örtlich begrenzte oder branchenspezifische Infektionsausbrüche treten.
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