Manches wird besser, aber vieles schlechter: Die seit Mittwoch geltenden Fahrgastrechte für Bahnkunden werden von Verbraucherschützern massiv kritisiert. Gerade „mit Blick auf die ständige Unpünktlichkeit der Bahn und viele angekündigte Baumaßnahmen kommen die Verschlechterungen der Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen zur Unzeit“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop.
Seit Mittwoch gilt in Deutschland die Neufassung der EU-Verordnung „über Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“. Die Bundesregierung hätte bei der Umsetzung die Möglichkeit gehabt, manches Detail verbraucherfreundlicher zu gestalten, aber die „bestehenden Spielräume nicht ausgenutzt“, monierte Pop.

Ein Überblick über die neuen Regeln

  • Einschränkungen bei der Fahrpreis-Rückerstattung: Bisher war es so: Kam der Zug eine Stunde zu spät am Ziel an, gab es 25 Prozent des Fahrpreises zurück; bei zwei Stunden waren es 50 Prozent. Dies gilt zwar im Grundsatz weiterhin, aber nicht mehr bei „außergewöhnlichen Umständen“, wie es in der Verordnung heißt. Damit sollen die Rechte von Bahnreisenden an die von Flugpassagieren angeglichen werden.

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  • Ausgenommen von Erstattungsansprüchen sind zum Beispiel Notfälle im Zug, gestohlene Kabel und auch Verspätungen oder Zugausfälle wegen „schwerer Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ oder im Fall von Terrorattacken. Wetterbedingte Ausfälle gelten zwar in der Regel weiterhin als Entschädigungsgrund. Aber Geld zurückbekommen Fahrgäste nur noch bei Verspätungen oder Ausfällen infolge von Unwettern wie schweren Stürmen oder Hochwasser. „Jahrhundertfluten“ wie die im Ahrtal 2021 werden künftig jedoch als Naturkatastrophen eingestuft, ohne Anspruch auf Rückzahlung. Wobei man bei der Bahn betont, in solchen Fällen werde man sich jeden Einzelfall anschauen und gegebenenfalls Gutscheine ausgeben. Immerhin: Bei Streiks wird weiter entschädigt.
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    Cottbus

Diese Regeln gibt es beim Deutschlandticket

  • Nachteil für Deutschlandticket-Inhaber: Hat ein Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten Verspätung, dürfen Besitzer regulärer Nahverkehrstickets ohne Aufschlag in nicht reservierungspflichtige Fernverkehrszüge umsteigen. Dies gilt aber nicht für Besitzer des neuen Deutschlandtickets. Denn diese Fahrausweise gelten laut Verordnung als „erheblich ermäßigte Tickets“. Mit der Folge, dass beim Umstieg auf IC oder ICE ein Aufpreis fällig wird.
  • Kürzere Frist für Beschwerden: Die Frist für Reklamationen nach Verspätung oder Zugausfall wird von einem Jahr auf drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrscheins verkürzt. Zwar sichert die Deutsche Bahn auch in solchen Fällen Kulanz zu, aber eine Garantie gibt es nicht.
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    Deutschlandticket
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    Potsdam
  • Taxi als Bahn-Ersatz: Hier bleibt es bei der Regelung, dass bei einer planmäßigen Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr und einer Verspätung ab 60 Minuten Fahrgäste mit dem Taxi ans Ziel fahren können. Der Höchstbetrag dafür beträgt jetzt 120 Euro statt bisher 80 Euro.
  • Mitnahme von Fahrrädern im Fernverkehr: In jedem neuen oder modernisierten Zug muss es künftig die Möglichkeit geben, insgesamt vier Fahrräder mitzunehmen. Bisher gab es keine solche Vorschrift. Für Alexander Kaas Elias vom Verkehrsclub VCD ist dies ein zu „mickriges“ Angebot.
Verbraucherschützerin Pop ist vor allem die Einschränkung für Inhaber eines Deutschlandtickets ein Dorn im Auge. „Dass Kunden und Kundinnen des Deutschlandtickets teilweise von den Bahngastrechten ausgeschlossen werden, ist das falsche Signal“, betonte sie. Die Begründung, dass der Abovertrag besonders günstig sei, überzeuge nicht. „Denn die Einschränkung der Fahrgastrechte wird auch gelten, wenn das Ticket statt jetzt 49 Euro bald
59 oder 69 Euro kosten wird. Das schreckt potenzielle Käuferinnen und Käufer ab und gefährdet die Mobilitätswende.“