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474 Funkzellen in Ermittlungsverfahren abgefragt

Bei einer Funkzellenabfrage fordern Ermittler von den Telekommunikationsanbietern alle Handydaten an, die zu einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer bestimmten Funkzelle registriert wurden, um Straftäter zu identifizieren. Das System ist umstritten, weil dabei auch Mobiltelefone unbescholtener Bürger ohne deren Wissen erfasst werden.
Die Ermittlungsmethode wurde laut besonders bei Ermittlungen zu Mord, Totschlag, Raubtaten, schwerem Diebstahl sowie Brand- und Sprengstoffverbrechen angewandt.
Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen demnach von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden. In keinem Fall sei 2017 ein Antrag von einem Gericht abgelehnt worden, hieß es.