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Urteil
Landgericht verurteilt Köpfe der Lausitzer Drückerkolonne

Die 2. große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass das Ex-Paar von 2004 bis 2009 bis zu 92 Mitarbeiter in einen abhängigen Arbeitnehmer-Verhältnis beschäftigte. Formal als selbstständige Handelsvertreter sollen sie gegen Provision Mitgliedschaften für einen Videoclub vertrieben haben. Da die Standwerber nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren, soll ein Schaden von rund 830 000 Euro entstanden sein.