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Beobachtungsgebiete der Geflügelpest im Landkreis Bautzen
Die dazugehörigen Beobachtungsgebiete betreffen den Landkreis Bautzen mit Teilen der Gemeinden Ottendorf-Okrilla und Laußnitz. Darüber informiert das Büro des Landrates.
In diesem Bereich haben Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Des Weiteren gelten für dieses Gebiet Beschränkungen für Geflügelhaltungen. So darf Geflügel für die Dauer von 15 Tagen nicht verbracht werden.
Die genauen Grenzen der Beobachtungsgebiete und die Tierseuchenrechtliche Verfügung sind auf der Internetseite des Landkreises Bautzen veröffentlicht:
19830.html