Es kam nicht überraschend, trotzdem sorgt die Entscheidung in der Lausitz für heftige Debatten: Das Cottbuser Landgericht hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass der Verdächtige im Mordfall Gerda K. auf freien Fuß gesetzt wurde.
Syrer sitzt seit 28 Monaten in U-Haft
Der junge Syrer (inzwischen 20 Jahre alt) hatte seit zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft gesessen. Mitte Juni hatte das Landgericht daher beschlossen, eine Haftprüfung vorzunehmen. Im Ergebnis hat die Jugendkammer des Gerichts nun den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
Die Begründung der Jugendkammer für das vorübergehende Aussetzen des Haftbefehls: Der Angeklagte befinde sich seit mehr als zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft und ein kurzfristiger Verfahrensabschluss sei nicht absehbar. Deshalb habe sich die Kammer, unter Berücksichtigung des Alters des Angeklagten und trotz des nach wie vor bestehenden dringenden Tatverdachts, entschieden, dass die Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist.
Strenge Auflagen für Mordverdächtigen
Wie Frank Merker, Vorsitzender Richter und Pressesprecher des Landgerichts Cottbus erklärt, wurde der Syrer gegen strenge Auflagen und Weisungen aus der U-Haft entlassen.
Dem Angeklagten wurde vorgegeben, wo er sich ab jetzt aufhalten soll. Außerdem muss er sich täglich, außer an den Tagen, an denen die Verhandlung stattfindet, bei einer Polizeidienststelle melden und pünktlich zu den Hauptverhandlungsterminen erscheinen. Die erteilten strengen Auflagen erscheinen der Kammer ausreichend, um der weiterhin bestehenden Fluchtgefahr entgegenzuwirken, so Merker weiter.
Keine Angaben zum Aufenthaltsort
Zum genauen Aufenthaltsort des Angeklagten macht das Gericht keine Angaben. Die Polizei, die erst im Nachhinein von der Entscheidung erfahren hatte, ist informiert, wo der junge Mann untergekommen ist. Polizeisprecherin Ines Filohn: Er hat von uns klare Verhaltensmaßregeln bekommen. Da der Polizei keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Syrers vorlägen, gäbe es derzeit auch keine besonderen Schutzmaßnahmen.
Die Stadt Cottbus reagiert zurückhaltend auf die Entscheidung. Die Stadtverwaltung hat die Entscheidung der Kammer zur Kenntnis genommen. Entsprechende Auflagen sind erteilt, die sichern sollen, dass die Verhandlung weiter fortgeführt werden kann, teilt Rathaussprecher Jan Gloßmann mit. Weiter heißt es: Wir gehen davon aus, dass der Mordfall, der ganz Cottbus nach wie vor bewegt, durch die Justiz weiter aufgearbeitet wird und das Gericht zügig zu einem Urteil kommt. Das würden die Angehörigen ebenso erwarten wie die Bürger der Stadt.
Mordverdächtiger ist sehr froh
Christian Nordhausen, der Anwalt des Angeklagten, sagt auf RUNDSCHAU-Nachfrage: Mein Mandant ist natürlich sehr froh, dass er nach so langer Zeit das Gefängnis verlassen konnte. Nordhausen hatte in der Vergangenheit regelmäßig die Arbeit der Ermittler kritisiert. Immer wieder seien vorgelegte Akten unvollständig, Spuren seien zum Teil nicht mehr auffindbar, andere seien ungenau erfasst und dadurch nur schwer bestimmten Fundorten zuzuordnen.
Daraufhin hatte das Gericht im Juni zwei Expertinnen des Bundeskriminalamtes hinzugezogen, die nun den Prozess begleiten sollen. Sie begutachten die Aussagen von Kriminaltechnikern und Polizisten, die am Tatort ermittelt hatten.
Anwalt: Wir stehen wieder am Anfang
Deshalb stehen wir jetzt fast wieder am Anfang der Arbeit, sagt Christian Nordhausen. Nachdem wir monatelang Polizisten und Kriminaltechniker gehört haben, müssen wir ihre Aussagen jetzt erneut anschauen. Wann ein Urteil gefällt werden kann, ist völlig offen. Weder der Anwalt noch das Gericht geben in diesem Punkt noch Prognosen ab
Dem Mandanten von Christian Nordhausen wird vorgeworfen, im Dezember 2016 die Cottbuser Rentnerin Gerda K. (82) in ihrer Wohnung ermordet zu haben, um Geld und Wertgegenstände zu entwenden. Da er zur Tatzeit minderjährig war, fällt das verfahren unter das Jugendstrafrecht und ist nicht öffentlich.
Ab 12. Juli wird weiterverhandelt
Gegen die Entscheidung, den Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug zu setzen, können Rechtsmittel eingelegt werden.
Am 12. Juli wird erneut gegen den Angeklagten verhandelt. In den sozialen Netzwerken wird schon jetzt spekuliert, ob sich der Syrer an seine Auflagen hält und tatsächlich vor Gericht erscheint.