Wer darf sich in das Goldene Buch der Stadt Herzberg eintragen? Ehrengäste und Ehrenbürger? Ausgezeichnete im Ehrenamt und mit besonderen Verdiensten? Herzberger mit großen Erfolgen im Sport, auf kulturellem Gebiet oder in anderen Lebensbereichen? Würdenträger aus den Partnerstädten? Wo fängt die Würdigung an und wo hört sie auf? Und wer entscheidet das?
Darüber haben die Abgeordneten des Herzberger Kultur- und Sozialausschusses in der vergangenen Woche wieder heiß diskutiert. Denn Bürgermeister Karsten Eule-Prütz möchte wissen, wem er das Recht auf einen Eintrag in das Ehrenbuch gewähren soll. Bisher gibt es dazu in Herzberg keine konkreten Festlegungen. Und die müssten schließlich die Stadtverordneten treffen. Darum sollten sich die Fraktionen dazu beraten und eine Vorschlagsliste mit Kategorien erarbeiten.
Doch auch die Abgeordneten taten sich damit schwer. Auf der einen Seite soll das Goldene Buch die „Visitenkarte der Stadt“ sein, mit ganz besondere Gästen und Leistungen, auf der anderen Seite wäre es aber auch nicht schön, Menschen, die es verdient hätten, auszuschließen, weil ihre Art der Verdienste auf der Vorschlagsliste schlicht vergessen wurden.
Herzbergs Bürgermeister bekommt Vorschlagsrecht
Schließlich landeten die Ausschussmitglieder in der Diskussion bei der Frage, ob es überhaupt einer Vorschlagsliste bedarf. Und sie kamen zu dem pragmatischen Ergebnis, dass der Bürgermeister das Vorschlagsrecht bekommt und die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag zustimmt bzw. ihn ablehnt. Das sei doch mal eine Lösung auf dem kurzen Weg, freute sich Karsten Eule-Prütz und animierte auch die Abgeordneten dazu, mit ihren Vorschlägen nicht hinter dem Berg zu halten. Gut so.