Die Fundbüros müssen Fundstücke ein halbes Jahr lang aufbewahren. So lange haben Eigentümer das Recht, ihr Hab und Gut zurückzufordern. Danach wird es versteigert. Auch in Forst. Unter den Hammer kommen in der Stadt an der Neiße hauptsächlich Fahrräder. Dabei gilt der Grundsatz: gekauft wie ...