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Alkoholverbot ist Thema im Finanzausschuss
Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Cottbus das im Juli 2015 von den Stadtverordneten beschlossene allgemeingültige Alkoholverbot als rechtswidrig eingeschätzt. Die Beschwerden dagegen wurden abgewiesen und deshalb muss Forst die Stadtordnung jetzt ändern. Den Beschluss dazu stimmen die Stadtverordneten Ende des Monats ab.