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vor 100 Jahren
10. Januar 1917.Die Notlage der Bevölkerung lässt sich 1917 aus vielen Zeitungsartikeln herauslesen. Ab sofort war es verboten, getragene Kleidung, Wäsche oder Schuhwerk, also eigentlich Lumpen, an Althändler zu verkaufen.
Als Aufkäufer fungierten nun allein die Magistrate und Kreisverwaltungen. Die Altwarenhändler durften ihre Bestände noch bis zum 28. Februar selbst verkaufen. Auch dafür mussten die Bürger jetzt Bezugsscheine vorweisen. Nach dem 1. März hatten auch die Händler ihre noch vorhandenen Waren an die Verwaltungen abzugeben.