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Chronik
Vor 100 Jahren
Dazu gehörten auch Kombinationen aus hochgeschlossenen Joppen und Hosen. Bei der Abgabe der Kleidung erhielt man eine Bescheinigung, die bei zu erwartenden Sammlungen oder Beschlagnahmungen vorgewiesen werden konnten.
Wer dieser Aufforderung innerhalb von drei Wochen nachkam, erhielt zehn Prozent Aufschlag auf den Schätzpreis. Da die Arbeiter und Bauern schlecht in Fracks und Smokings arbeiten konnten, waren diese ausdrücklich ausgenommen.