Die Staatsanwaltschaft Cottbus legt Beschwerde gegen die Freilassung des mutmaßlichen Mörders von Gerda K. (82) ein. Wie Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon bestätigt, ist ein entsprechendes Schreiben an das Cottbuser Landgericht gegangen.

Er sagt: „Das Landgericht hat die Aussetzung des Haftbefehls damit begründet, dass die Dauer der Untersuchungshaft in Bezug auf die zu erwartende Strafe nicht angemessen sei.“

Die Staatsanwaltschaft sehe das anders: „Das Verhalten des Angeklagten und seines Anwaltes war durchaus angetan, das Verfahren zu verzögern.“ Die Dauer der Untersuchungshaft sei also durchaus angemessen.

Die Entscheidung über die Beschwerde trifft das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel. Über die Beschwerde hatte zuerst der RBB berichtet.

Abgeordneter entsetzt über Freilassung im Mordfall Gerda K.

Unterdessen hat sich der Cottbuser Landtagsabgeordnete Michael Schierack (CDU) zu der Entlassung des Angeklagten geäußert. „Ich bin entsetzt darüber, dass zum wiederholten Mal ein Tatverdächtiger aus der Untersuchungshaft in Brandenburg entlassen wurde“, sagt Schierack. Dies sei für viele Menschen und auch für ihn nicht nachvollziehbar.

Auch in Brandenburg müsse es möglich sein, in angemessener Zeit ein Strafverfahren mit einem Urteil geregelt abzuschließen.

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