(wr) Die neu gewählten Mitglieder der Cottbuser Fachausschüsse werden wie die Stadtverordneten im September über die Satzung für Spielplätze beraten. Denn laut Brandenburgischer Bauordnung vom Jahr 2016 besteht die Pflicht, Kinderspielplätze bereits beim Bau von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen zu errichten. Zuvor galten vier Wohnungen als die Grenze, wie aus den Unterlagen des Rathauses hervorgeht. Alternativ besteht demnach auch die Möglichkeit, eine Ablöse zu zahlen. Die neue Variante der Cottbuser Satzung passt die geforderte Größe von Spielplätzen an. Bisher lag sie bei zwei Quadratmetern je Einwohner. In Zukunft sollen es 1,5 Quadratmeter je Einwohner sein. Damit wollen die Fachleute aus dem Rathaus gewährleisten, dass Spielplätze „auch innerhalb stark verdichteter Bereiche“ entstehen können.