Nach der Gewerbeabfallverordnung müssen sie ihre Abfälle nach verschiedenen Fraktionen im Unternehmen getrennt sammeln und einer Verwertung zuführen. „Die Trennpflicht umfasst Papier, Glas, Holz, Metall, Kunststoffe, Textilien, Bio- und Restabfall sowie Bau- und Abbruchabfälle. Andere gesetzliche Trennpflichten, wie für Verpackungen oder Rücknahmesysteme für Elektroaltgeräte, sind ebenfalls zu beachten«, erklärt Abfallberaterin Nadine Löffler vom Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster.
Gesetzliche Überlassungspflicht
Ziel der Trennung ist es, die Abfälle anschließend zu verwerten, so dass nur ein Teil des Mülls zu beseitigen ist. Dabei handelt es sich vor allem um hausmüllähnliche, nicht mehr verwertbare oder nicht sortierbare Abfälle, wie Essensreste, Kehricht, Staubsaugerbeutel oder Hygieneartikel. Dafür besteht eine gesetzliche Überlassungspflicht an den AEV, der dafür Entsorgungsbehälter in den Größen 80, 120, 240, 660 und 1.100 Litern mit unterschiedlichen Entsorgungsrhythmen zur Verfügung stellt.
Beratung und Unterstützung
„Alle Maßnahmen sind vom Gewerbetreibenden zu dokumentieren und der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Das betrifft insbesondere wirtschaftliche oder technische Gründe, wenn das Einhalten der Pflichten nicht möglich ist oder davon abgewichen wird“, informiert die Abfallberaterin weiter. Der AEV berät und unterstützt Unternehmen aus dem Verbandsgebiet bei der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung.
Unter www.schwarze-elster.de/gewerbe sind Informationen, die häufigsten Fragen und ein Flyer zum Thema zu finden. Bei individuellen Fragen stehen die Abfallberater unter 0 35 74/ 46 77 0 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
KONTAKT
Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Hüttenstraße 1c
01979 Lauchhammer
Tel.: 0 35 74 / 46 77 0
www.schwarze-elster.de
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