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Panorama

Missbrauch am Canisius-Kolleg verjährt

Berlin Der sexuelle Missbrauch von Berliner Schülern am katholischen Canisius-Gymnasium in den 70er- und 80er-Jahren hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. „Die Taten sind verjährt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Montag.
09.02.2010
Unterdessen melden sich weitere Opfer. „Es werden immer mehr“, sagte Anwältin Ursula Raue, die vom Jesuitenorden mit der Untersuchung der Berliner Fälle beauftragt wurde. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüfte rund 20 Fälle vom Canisius-Kolleg, wie Sprecher Steltner mitteilte. Er verwies auf die komplizierte Rechtslage. Die Verjährungsfrist für diese Form sexuellen Missbrauchs beträgt zehn Jahre ab dem 18. Geburtstag des Opfers und sei abgelaufen. Auch etwaige Vorwürfe an den Jesuiten-Orden wie Strafvereitelung oder unterlassene Hilfeleistung seien verjährt.

Eine strafrechtliche Aufarbeitung nach so langer Zeit wäre wegen der Beweise ohnehin proble-matisch, sagte Raue. „Wenn ein Verfahren dann mit Freispruch enden würde, wäre es noch schlimmer.“

Zwei frühere Patres des Berliner Kollegs sollen sich über Jahre an Schülern vergangen haben. Ein dritter Pater, der Anfang der 70er-Jahre auch in Berlin unterrichtete, gestand sexuelle Übergriffe auf Jugendliche in Hannover. dpa/fxe
dpa/fxe

 
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