Marihuana - Eigenanbau in Deutschland und den Niederlanden
Eigentlich ist es eine nahezu schizophrene Situation: Während der Konsum von Cannabis in Deutschland nicht verboten ist, so hat der Gesetzgeber den Erwerb sehr wohl unter Strafe gestellt. Wer nun meint, das Problem der Beschaffung durch den Anbau von Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung umgehen zu können, der hat sich getäuscht: Obwohl Konsumenten durch den Anbau eigener Pflanzen den Schwarzmarkt trockenlegen könnten und die Beschaffungskriminalität somit wegfiele, ist der Anbau für den privaten Konsum weiterhin streng verboten.
Die Situation in den Niederlanden
Nachdem sich Deutschland so schwer tut mit klaren Regeln was den Cannabisbesitz- und konsum betrifft, ist die Frage interessant, wie die Niederlande, unser in Sachen Drogenpolitik recht liberaler Nachbar, mit der Frage nach Legalität oder Illegalität von Drogen umgeht. Erst einmal muss festgehalten werden, dass sich die Drogenpolitik der Niederlande am sogenannten Prinzip der Schadensminimierung orientiert. Diesem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Gebrauch von Drogen nicht vollständig verhindern lässt, weshalb versucht wird, durch eine pragmatische Politik eine Minimierung der potentiell auftretenden Schäden zu erreichen. Konkret bedeutet das, dass dort in staatlich anerkannten Geschäften Haschisch und Marihuana erworben werden können, die in den Niederlanden zu den sogenannten weichen Drogen gerechnet werden. Diese weichen Drogen dürfen seit kurzer Zeit allerdings ausnahmslos an niederländische Staatsbürger verkauft werden. Insofern weicht auch hier der liberale Ansatz einem rigorosen Verbot, laut geäußerten Bedenken zum Trotz, das Verkaufsverbot könne den illegalen Straßenhandel wiederbeleben. Erlaubt ist allerdings weiterhin der private Anbau von Marihuana, solange es sich nur um wenige Pflanzen handelt und diese nicht mit Hilfe von Kunstlicht aufgezogen werden. Verboten sind hingegen: - der kommerzielle Anbau - der Großhandel - die Ausfuhr - die Einfuhr - der private Verkauf von Marihuana, vom gewerblichen Anbau von Lieferanten für Coffee Shops abgesehen. Im härtesten Fall können Vergehen gegen die oben genannten Punkte zu Gefängnisstrafen führen.Extras zum Artikel
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Erstellt am: 24. Oktober 2011, 12:11 Uhr
Geändert am: 24. Oktober 2011, 12:13 Uhr
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