13. Oktober 2010, 00:00 Uhr

Wie am besten gegen Wasserschäden versichern?

Cottbus Feuchte Keller und Wohnungen, beschädigter oder unbrauchbarer Hausrat, Schmutz und Schlamm auf dem Grundstück und möglicherweise sogar noch ein Auto, das durch Hochwasser geschädigt wurde: In der Lausitz und im Elbe-Elster-Kreis versuchen gegenwärtig viele Menschen mit solchen Problemen klar zu kommen. Gut, wenn so viele Dinge wie möglich gegen Wasserschäden versichert worden sind.

Ulf-Uwe Alex.Foto: privat Foto: privat
Die Thematik bewegt zahlreiche Leser. Die RUNDSCHAU fragte deshalb Ulf-Uwe Alex vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK):

Was ist beim Überprüfen des Versicherungsschutzes wichtig?
Für die Hausratversicherung und Wohngebäude-Police ist nachzuschauen, ob Elementarschäden enthalten sind. Außerdem, ob die Gefahr ,Sturm' mitversichert ist. Wer einen Öltank besitzt, sollte sich ohne Wenn und Aber für eine Gewässerschadenhaftpflicht-Police entscheiden. Bei neueren Policen sind diese oft mit in der Privathaftpflicht inbegriffen. Für Fahrzeuge wäre eine Teilkasko gut, weil diese ohne Höherstufung der Schadenfreiheitsklasse Elementarschäden mitversichert.

Ein Unwetter- oder Wasserschaden ist eingetreten. Was tun?
Jeder Versicherungsnehmer hat die Pflicht, sein Hab und Gut nach Möglichkeit selbst zu sichern und vor weiteren Schäden zu bewahren, wohlwissend, dass die Gesellschaft den Vertrag nach jedem Schadensfall kündigen kann. Zur Großschadenbegutachtung legt die Versicherung den Gutachter fest. Der Betroffene kann ihn sich nicht aussuchen. Fotos sind immer hilfreich, eine unverzügliche Schadenmeldung ist Pflicht. Eigenleistungen zur Behebung werden nach einem Stundensatz von fünf bis zwölf Euro erstattet.

Wann handelt es sich speziell um einen Leitungswasserschaden?
Wenn an Zu- oder Ableitungsrohren, an der Heizung oder an der Waschmaschine Flüssigkeit ausgetritt, ist der Schaden an Hausrat oder Gebäude versichert. Aquarium und Wasserbett als Ursache allerdings nicht. Beides kann gegen Zuschlag mitversichert werden, ebenfalls Schäden auf dem Grundstück.

Wenn Regenwasser Ursache ist?
Solche Schäden sind grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, wenn sie als unmittelbare Folge eines Sturmschadens entstanden sind. Zum Beispiel, wenn eine Orkanböe das Dach abdeckt und ein Gewitter entlädt sich dann über dem Haus.

Vor was kann eine Elementarversicherung schützen?
Vor finanziellen Schäden nach Hochwasser, Rückstau und zum Beispiel auch nach Schneedruck.

Auch nach Grundwasseranstieg?
Nein. Steigendes Grundwasser im Keller unter Erdgleiche ist generell ausgeschlossen. Ebenso eine Sturmflut sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.

Wer sich gegen Elementarschäden neu versichern will, sollte was beachten?
In hochwassergefährdeten Gebieten ist diese Nachversicherung kaum noch abzuschließen. Sie ist generell an die Hausrat- oder Wohngebäudepolice als Zusatzbaustein gekoppelt. Wer sich dafür interessiert, sollte also Angebote vergleichen und müsste seine bestehenden Versicherungen gegebenenfalls bei einem anderen Anbieter einholen. Zurzeit hat laut Statistik nur jeder siebente Haushalt eine Elementarschadenversicherung. Altverträge, die diese enthalten, sollten keinesfalls voreilig gekündigt werden.

Gespräch: Gabi Zahn
Extras zum Artikel
Artikel Teilen:
Artikel-Aktualisierungen:

Erstellt am: 13. Oktober 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 26. Januar 2011, 23:45 Uhr
Autor: