Produktfälschungen können teuer werden
Wie Verbraucher sich vor Plagiaten schützen können / Rechtliche Probleme / Oft gesundheitlich bedenklich
Berlin/Düsseldorf Diese Souvenirs machen etwas her: Der Vater hat eine neue Luxusuhr, die Kinder neue Markenschuhe und die Mutter eine schicke Designerhandtasche. Dass die Waren nicht echt sind, stört die Familie nicht. Doch wer gefälschte Waren kauft, geht ein Risiko ein.
Enormer wirtschaftlicher Schaden. Im Jahr 2010 wurde der Zoll laut eigener Statistik 80 000-mal fündig und beschlagnahmte mehr als 103 Millionen gefälschte Produkte. Betroffen von dem Problem ist fast jede Branche. Laut Ernst & Young hatten 76 Prozent der deutschen Unternehmen schon einmal mit Produktfälschern Probleme. Der Schaden für die Firmen ist nur schwer zu ermitteln, reicht er doch vom Umsatzrückgang bis zum Imageverlust. Die OECD bezifferte im Jahr 2005 den weltweiten volkswirtschaftlichen Schaden auf rund 200 Milliarden US-Dollar.
Verletzung von Markenrechten beim Wiederverkauf. Der private Besitz von Plagiaten wird zwar in Deutschland nicht bestraft. Doch auch Verbraucher kann das vermeintliche Schnäppchen teuer zu stehen kommen, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Zum Beispiel, wenn man das falsche Stück wieder abstoßen möchte. „Selbst wenn man es als Plagiat verkauft, verletzt ein Vermerk im Internet ,sieht aus wie eine Rolex' die Markenrechte der Unternehmen und kann schnell teuer werden“, erklärt der Verbraucherschützer.
Oftmals Gefahr für die eigene Gesundheit. Gefälschte Produkte können möglicherweise auch eine Gefahr für die eigene Gesundheit sein. „Mittlerweile werden Produkte aus allen Branchen illegal nachgemacht“, erzählt Alexander Benesch vom Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie. So würden Bremsbeläge, Motorsägen, Medizintechnik und Medikamente gefälscht. „Den Fälschern geht es nur ums Geld“, ergänzt Andreas Urbaniak vom Hauptzollamt in Frankfurt am Main. Sicherheitsprüfungen oder Kontrollen der Inhaltsstoffe finden in der Regel nicht statt. Stattdessen wird alles daran gesetzt, die Fälschungen möglichst originalgetreu aussehen zu lassen. Ob die verwendeten Materialien für die Nutzer möglicherweise fatale Folgen haben, spielt kaum eine Rolle. „In gefälschten Viagra-Tabletten wurden schon Bohnerwachs und Farbstoffe aus der Lackindustrie gefunden“, berichtet Urbaniak.
Einfallstor Internet. Viele Plagiate kommen auf dem Postweg nach Deutschland. Das Internet ist eine ideale Vertriebsquelle für die Fälscher. „Wir finden jeden Tag etwa 200 Pakete mit illegal nachgemachten Produkten“, sagt Urbaniak. „40 bis 50 Prozent davon beinhalten Medikamente.“
Das Geschäft ist sehr lukrativ. Selbst beim Drogenhandel sind die Gewinnspannen nicht so hoch wie beim Handel mit gefälschten Potenzpillen. So kostet ein Kilo Kokain auf dem Schwarzmarkt etwa 65 000 Euro, für gefälschtes Viagra muss der Kunde durchschnittlich aber 90 000 Euro bezahlen. „Es kann davon ausgegangen werden, dass die Auftraggeber auch im organisierten Verbrechen zu finden sind“, sagt Alexander Benesch.
Welcher Schutz möglich ist. Umso wichtiger ist es für Verbraucher, sich vor gefälschten Produkten zu schützen. „Beim Kauf im Internet sollte man sich die Seite genau anschauen“, rät Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer steht im Impressum, wo sitzt die Firma, wer ist der Ansprechpartner, wie wird es geliefert?“ Gibt es nur eine Postfachadresse, keinen konkreten Ansprechpartner oder soll im Voraus gezahlt werden, ist Vorsicht geboten.
Je billiger, umso verdächtiger. Der wichtigste Hinweis ist aber der Preis. Je billiger die Ware, desto misstrauischer sollten Kunden sein.
Empfindliche Geldstrafen bis hin zum Freiheitsentzug. Wer beim gewerblichen Handel mit Plagiaten erwischt wird, dem droht Ärger. „Haben wir den Eindruck, dass der Fluggast mit den Fälschungen Handel treiben könnte, zum Beispiel bei mehr als vier Markenjeans, stellen wir die Ware sicher. Im Postverkehr wird ausnahmslos jedes Stück beschlagnahmt“, sagt Andreas Urbaniak.
Richtig unangenehm wird es, wenn die Anwälte der betrogenen Unternehmen tätig werden. Diese werden nach der Beschlagnahmung durch den Zoll zivilrechtlich gegen den Einführer vorgehen, und es droht eine empfindliche Abmahngebühr. Kommt die Sache vor Gericht, wird Produkt- oder Markenpiraterie in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, bei gewerbsmäßigem Betrug sogar mit bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
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Artikel-Aktualisierungen:
Erstellt am: 09. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 14. April 2012, 03:00 Uhr
Autor: Von Beate Kaufmann
