Mit dem Zug zum Airport
Bei versäumtem Flug durch Bahnverspätung haben ´Rail & Fly-Kunden Anspruch auf Ersatz
Wiesbaden Die meisten Urlauber kennen es unter dem Begriff „Rail & Fly“. Der Begriff beschreibt eine Art „All Inclusive“ beim Transport: Wer eine Reise bucht und dafür mit dem Flugzeug fliegt, kann unter diesem Ausdruck bereits die Anfahrt mit dem Zug zum Flughafen reservieren. Wird dann der Flug wegen einer Zugverspätung verpasst, müssen Reisende in aller Regel nicht selber dafür haften.
Ersatz nur in gleicher Kategorie
Grundsätzlich können die Kosten dafür dem Veranstalter aufgebürdet werden. „Allerdings gibt es eine Schadensminderungspflicht. Der Reisende kann also beispielsweise nicht einfach Business Class buchen, wenn er ursprünglich für die Economy Class gezahlt hat.“
Lässt sich kein passender Ersatzflug finden, kann ein Urlauber auch erwägen, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Reisepreis zurückzahlen zu lassen. Ob und in welcher Höhe Stornogebühren anfallen, hängt Reiserechts-Experte Schmid zufolge vom Einzelfall ab: Handele es sich bei der gebuchten Reise etwa um einen dreiwöchigen Urlaub, müsse man es unter Umständen akzeptieren, erst am kommenden Tag fliegen zu können – entsprechend hoch seien bei einem Reiserücktritt die Gebühren. „Anders sieht das zum Beispiel aus, wenn es sich um einen dreitägigen Trip nach London handelt. Die Reise wäre dadurch ja fast schon um die Hälfte verkürzt.“
Um Nachweis kümmern
Merkt ein Reisender schon während der Zugfahrt, dass die Zeit knapp wird, sollte er sich umgehend darum kümmern, die Verspätung zu dokumentieren – das sei wichtig, um später Ansprüche geltend zu machen, erläutert Ronald Schmid. „Am besten lässt man sich die Verspätung vom Schaffner bescheinigen. Geht das nicht, kann man auch Namen und Adresse eines anderen Zugfahrgastes notieren, der später die Umstände bezeugt.“
Keinen Anspruch auf Entschädigung hat ein Urlauber, wenn die Verspätung zumindest zum Teil auch auf sein eigenes Verschulden zurückgeht. Das gilt speziell für Züge, die unter normalen Umständen erst kurz vor dem Check-in am Flughafen ankommen. Es sei immer mit Verspätungen zu rechnen. In der Regel sollte der Reisende zwei Stunden vor Abflug am Airport sein und außerdem eine halbe Stunde Puffer einkalkulieren. Habe er die Reise großzügig geplant und verpasse den Flug trotzdem, stünden die Chancen gut. „Anders sieht es aus, wenn der Veranstalter einen bestimmten Zug vorgibt. Den muss man erreichen. Darüber hinaus ist alles in Verantwortung des Veranstalters“, sagt Ronald Schmid.
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Artikel-Aktualisierungen:
Erstellt am: 25. Oktober 2011, 00:00 Uhr
Geändert am: 20. Dezember 2011, 23:52 Uhr
Autor: Von Sebastian Stoll
