Medikamenten-Gabe wird nicht bezahlt
Richterspruch: Private Kasse übernimmt nur die Kosten für die Arznei
Schleswig Wer privat krankenversichert ist, muss die Kosten für die Verabreichung von Medikamenten selbst tragen. Die Krankenversicherung müsse nur die Kosten für Arzneimittel bei einer medizinisch notwendigen Behandlung übernehmen.
I m verhandelten Fall lebte eine 90-jährige Frau in einem Wohnstift mit betreutem Wohnen und nahm den Pflegedienst des Wohnstiftes in Anspruch, der ihr täglich dreimal ihre Medikamente gab. Die Kosten für die Verabreichung summierten sich monatlich auf über 800 Euro. Die Klägerin pochte auf ihren Anspruch auf häusliche Krankenpflege, die auch die Verabreichung der Medikamente umfasse. Die private Kasse berief sich hingegen auf den Krankheitskostenversicherungsvertrag, der nicht die Übernahme der Kosten für die Medikamenten-Gabe umfasse.
Die Richter folgten diesem Argument. Wer eine private Krankenversicherung abschließt, könne nicht erwarten, dass er automatisch so versichert sei, wie er es in einer gesetzlichen Kasse wäre. Gemäß dem Wortlaut des Vertrages müssten die Kosten für notwendige Arzneimittel übernommen werden, nicht aber die Kosten, die mit der Einnahme verbunden seien. Die Klägerin, die auf den Rollstuhl angewiesen ist und Pflegestufe I erhält, bekommt die Kosten auch nicht von ihrer privaten Pflegeversicherung erstattet.
www.arge-medizinrecht.de
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Artikel-Aktualisierungen:
Erstellt am: 09. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 15. April 2012, 03:03 Uhr
Autor: dpa/red/gzn
