Gründungszuschuss: Countdown für Existenzgründer
Konditionen für Förderung werden verschärft
Berlin Arbeitslose, die sich mit Unterstützung der Arbeitsagentur selbstständig machen wollen, sollten sich beeilen. Die Förderung mit dem Gründungszuschuss wird voraussichtlich bereits ab November deutlich erschwert.
Förderzeit verkürzt
Das Gesetz verkürzt die Laufzeit der ersten Förderphase von derzeit neun auf sechs Monate. Außerdem sollen Arbeitslose die Förderung nur noch dann bekommen, wenn sie einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen statt bisher 90 Tagen haben. Schon jetzt hat ein Antrag nur dann Erfolgsaussichten, wenn die selbstständige Tätigkeit der Haupterwerb sein soll. Eine „fachkundige Stelle“, etwa die Handwerks- oder Handelskammer, muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee und des Finanzierungskonzepts bestätigen. Doch dürfen Gründer neben ihrer selbstständigen Tätigkeit noch einem Zweitjob nachgehen, beispielsweise auf 400-Euro-Basis.
Auszahlung in zwei Phasen
Während der ersten neun Monate gibt es monatlich einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes sowie weitere 300 Euro zur sozialen Absicherung. Der gesamte Gründungszuschuss ist steuerfrei. Sind die neun Monate vorbei, gibt es unter Umständen für weitere sechs Monate den Absicherungszuschuss von 300 Euro. Potenzielle Existenzgründer sollten beachten, dass sie bei einem Scheitern ihrer Selbstständigkeit in der Regel keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben. Denn jeder Tag, für den der Gründungszuschuss gezahlt wird, verkürzt die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um ebenfalls einen Tag. Die Weiterversicherung auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung kann daher sinnvoll sein.
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Artikel-Aktualisierungen:
Erstellt am: 11. August 2011, 00:00 Uhr
Geändert am: 08. Oktober 2011, 00:00 Uhr
Autor: dapd/rog/gzn
