Für Neugeborene den passenden Versicherungsschutz wählen
Köln Wenn Nachwuchs kommt, vergessen Eltern oft, wichtige Entscheidungen zum Versicherungsschutz zu treffen. Die Gothaer Versicherung weist darauf hin, dass Eltern die Krankenversicherung im Auge behalten sollten.
Emotional besonders belastend ist es, wenn ein Kind nach einer Krankheit oder einem Unfall lebenslang gesundheitlich beeinträchtigt bleibt. Damit wenigstens die finanzielle Seite geklärt ist, sollte das Neugeborene direkt nach der Geburt über den Vertrag der Eltern oder eigenständig in die Unfallversicherung aufgenommen werden. Ergänzend können Eltern ihre Kinder gegen die finanziellen Folgen schwerer Erkrankungen absichern.
In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Kinder nicht immer automatisch mitversichert, es sei denn, es besteht eine Familien- oder Partnerversicherung. Allerdings gelten Kinder unter sieben Jahren per Gesetz als nicht deliktfähig, sie müssen nicht für die von ihnen angerichteten Schäden gerade stehen. Enthält die Haftpflichtpolice die Klausel „Deliktunfähige Kinder“, zahlt die Versicherung trotzdem.
Extras zum Artikel
Artikel Teilen:
Artikel-Aktualisierungen:
Erstellt am: 17. September 2011, 00:00 Uhr
Geändert am: 17. November 2011, 23:51 Uhr
Autor: dapd/gzn
