Kunden warten mitunter Monate auf preiswerte Energielieferung und zahlen einstweilen mehr
Berlin
Starke Preiserhöhungen von Stromanbietern treiben Kunden zum Wechsel. Doch viele erleben Verzögerungen von etlichen Monaten. Das zeigen die mehr als 200 Antwortschreiben auf den Aufruf, den die Zeitschrift Finanztest im Internet auf www.test.de gestartet hatte. Jetzt gibt es Tipps, wie es besser laufen kann.
Verbraucher sollten genau prüfen, mit welchem Stromanbieter sie einen Vertrag eingehen. Foto: fotalia Foto: fotalia
„In der Regel klappt es mit dem Lieferantenwechsel“, sagt Renate Hichert von der Bundesnetzagentur. Ein Viertel der Leser bestätigen Finanztest das in ihren Zuschriften. Die anderen berichteten von Verzögerungen und anderen Schwierigkeiten. Häufig ist der alte Stromanbieter schuld. Oft geht ein Wechsel aber auch schief, weil Kunden nicht die Mindestlaufzeit beachten oder die Kündigungsfrist verpassen. Dann verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Nur wer seinen Strom im Grundtarif des örtlichen Versorgers bezieht, kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats kündigen. Für alle anderen Tarife regeln die Festlegungen der betreffenden Lieferverträge.Zum Wechsel entschlossenEin typischer Fall: Marc Chenaux-Repond ist die Preiserhöhung seines Stromanbieters Mainova zu happig. Der Energielieferant hat im April angekündigt, dass er den Preis für die Kilowattstunde um 7,5 Prozent erhöht. Die Wahl des 45-Jährigen Verbrauchers fällt daraufhin auf Rheinpower. Steigt der Preis, hat der Kunde immer ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen. Die Frist läuft, sobald die Ankündigung bei ihm eingegangen ist. Anfang Mai kündigt Chenaux-Repond den Stromvertrag für seine Wohnung im Main-Taunus-Kreis nördlich von Frankfurt und gleichzeitig den Vertrag seiner Mutter, die ebenso von Mainova ihren Strom bezieht. Die Rentnerin lebt im Nachbarort. Der Firma Rheinpower gibt der Sohn den Auftrag, beide Haushalte mit Strom zu versorgen. Nach Plan muss der neue Anbieter zum 1. Juli liefern. Dann sind acht Wochen seit der fristgemäßen Kündigung verstrichen. Das ist der zulässige Zeitraum für eine Umstellung. Der Wechsel klappt nicht wie geplant. Die Rentnerin wartet bis zum 1. September auf den billigeren Strom. Ihr Sohn bekommt den Rheinpower-Strom sogar erst ab 1. Oktober.Versorger halten Kunden hin Chenaux-Repond will von Mainova wissen, warum er keine Wechselbestätigung erhält. Bei der dritten Nachfrage bekommt er die Antwort: Die Fachabteilung prüft. Rheinpower schiebt die verstrichene Lieferfrist Mainova in die Schuhe. Chenaux-Repond und seine Mutter sitzen in der Übergangszeit nicht im Dunkeln, doch sie müssen mehr als früher bezahlen. Der örtliche Grundversorger Süwag springt ein. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet. Von der Rentnerin verlangt die Süwag einen monatlichen Abschlag von 146 Euro für den Grundtarif. Das ist meist die teuerste Tarifvariante. Da war die Kundin sogar beim alten Anbieter Mainova mit 131 Euro im Monat vor der Preiserhöhung günstiger dran. Hätte der Wechsel ohne Komplikationen geklappt, würde sie ab 1. Juli einen monatlichen Betrag von 128 Euro für den Rheinpower-Strom zahlen. Finanztest empfiehlt, beim alten Lieferanten vorsorglich eine weitere Belieferung zu beantragen, bis die Umstellung vollzogen ist. Stimmt der alte Versorger zu, rutscht der Kunde bei Verzögerungen nicht in den teuren Tarif des Grundversorgers.Flexstrom nervteEin anderer Verbraucher ist von seinem Versorger Flexstrom so genervt, dass er seinen Vertrag fristgemäß kündigt. Der vermeintliche Billiganbieter verlangte in der Jahresstromrechnung über 4600 Euro. Bisher hat der Kunde im Jahr etwa 1200 Euro gezahlt. Der Anbieter hatte den Verbrauch des Kunden und seiner Frau auf einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern auf fast 20 000 Kilowattstunden geschätzt. Tatsächlich hat das Paar nur weniger als 5200 Kilowattstunden verbraucht und die Daten auch nochmals nachgereicht. Der Mann ruft die Lastschrift zurück. Flexstrom schickt Mahnungen, erneute Rechnungen und schaltet ein Inkassobüro ein. Der Streit dauert von November 2009 bis August 2010. Dann lenkt Flexstrom ein. Auch mit seinem neuen Anbieter Teldafax gibt es gleich Probleme. Schon drei Monate vor Liefer- und Vertragsbeginn bucht die Billigstromfirma monatlich 78 Euro Abschlag ab. Ärger auch mit TeldafaxMitte August zieht Teldafax ohne Rechnung 4500 Euro vom Konto ein. Der Kunde lässt den Betrag zurückbuchen. „Die Billiganbieter Teldafax und Flexstrom haben die Regeln für eine Umstellung anscheinend nicht im Griff“, sagt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Die meisten Beschwerden gebe es bei ihm zu diesen Firmen. Wer den Anbieter wechselt, sollte sich am besten nur mit dem neuen Lieferanten auseinandersetzen, rät die Bundesnetzagentur. Das verringert die Gefahr, Fehler zu machen. Der neue Stromlieferant kündigt beim alten Anbieter und regelt alles. pm/gzn
Zum Thema: Wechsel. Suchen Sie mit einem Internetvergleichsrechner ein Angebot. Empfehlenswert sind die Tarifportale www.verivox.de, www.tarifvergleich.de, www.toptarif.de und www.wer-ist-billiger.de. Einen Test der Tarifportale gibt es unter www.test.de/stromtarifrechner. Lassen Sie Verträge mit Vorkasse oder Paketpreis links liegen. Kündigung. Prüfen Sie die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags. Vor deren Ende können Sie nicht kündigen. Die Kündigungsfrist kann zwei oder drei Monate betragen. Wenn Sie diese verstreichen lassen, verlängert sich Ihr Vertrag um ein Jahr. Beziehen Sie den Strom im Grundtarif Ihres örtlichen Grundversorgers, können Sie schneller aus dem Vertrag heraus. Bei Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bundesnetzagentur. Geht es mit dem Wechsel nicht voran, bitte gleich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Anschrift: Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de Checkliste. Wie Sie den Stromanbieter wechseln, erklärt Ihnen die Checkliste www.test.de/stromwechsel-check.
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Erstellt am: 29. Oktober 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 09. Februar 2011, 23:46 Uhr
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