25. Januar 2012, 00:00 Uhr

Besser kurze Laufzeiten bei Stromverträgen

Berlin Besser kurze Laufzeiten bei Stromverträgen Auch flexible Verträge zahlen sich für Stromkunden aus. Einer Untersuchung des Verbraucherportals Toptarif zufolge können Verbraucher gegenüber ihrem lokalen Grundversorger bis zu sechs Prozent im Jahr sparen, wenn sie sich für Angebote der Wettbewerber mit kurzen Laufzeiten entscheiden.

Für die Studie wurden in den 100 größten Städten den Angeboten der jeweiligen Grundversorger verschiedene Tarifvarianten alternativer Anbieter gegenübergestellt. So fallen in den günstigsten Tarifen der Grundversorgungsunternehmen für einen vierköpfigen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden Strom durchschnittlich 971 Euro an. Preiswerte Angebote der überregionalen Wettbewerber mit kurzen Vertragslaufzeiten von maximal drei Monaten liegen mit jährlichen Kosten von 910 Euro deutlich darunter.



Fehlalarm am Auto kann teuer werden

Heult die Alarmanlage eines Autos wegen eines technischen Problems los und rückt deshalb die Polizei an, muss der Fahrzeugbesitzer die entstandenen Einsatzkosten bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 10 A 4180/09), wie der Autoclub ADAC berichtet. Für den Fehlalarm eines Einbruchmelders sehe die Gebührenordnung eine Pauschale von 112 Euro vor, die unabhängig vom eigenen Verschulden sei, erläutert der ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe. Nur wenn ein triftiger Grund wie ein Einbruchsversuch den Alarm rechtfertige, bleibt der Polizeieinsatz kostenfrei. Diesen müsse der Fahrzeughalter nachweisen. Auf Einsatzkosten, die durch eine defekte Alarmanlage entstehen, bleibt er sitzen.



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Erstellt am: 25. Januar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 24. März 2012, 02:37 Uhr
Autor: dpa/gzn

dpa/gzn