Wenn das Kind krank ist: Lohnfortzahlung und Freistellung
Berlin. Wenn Arbeitnehmer krank werden, muss ihr Arbeitgeber den Lohn für bis zu sechs Wochen weiter zahlen. Deutlich kürzer ist der Entgeltfortzahlungszeitraum, wenn Beschäftigte ein krankes Kind betreuen müssen und deswegen nicht bei der Arbeit erscheinen können.
Haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder dauert die Krankheit des Kindes länger, können sie die unbezahlte
Freistellung von der Arbeit verlangen. Gesetzlich Versicherte bekommen während der Freistellung für bis zu zehn Tage pro Kalenderjahr Krankengeld von der Krankenkasse. Leben mehrere Kinder im Haushalt, besteht ein Anspruch für maximal 25 Tage. Auch diese Regelung gilt nur, wenn keine andere Person die Betreuung übernehmen kann und das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist. Alleinerziehende Versicherte können sich für bis zu 20 Tage freistellen lassen und während dieser Zeit Krankengeld beziehen, bei mehreren Kindern im Haushalt für bis zu 50 Tage.
Bei besonders schweren, lebensbedrohlichen Erkrankungen müssen Arbeitgeber Beschäftigte unbefristet freistellen. Auch in diesem Fall gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Allerdings kann nur ein Elternteil die unbefristete Auszeit in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich haben auch privat versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn ihr Kind erkrankt ist. Krankengeld gibt es allerdings nicht. ddp.djn/han
Kind krank: Welche Rechte die Eltern haben. Foto: dpa
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Erstellt am: 13. Januar 2011, 13:56 Uhr
Geändert am: 13. Januar 2011, 13:59 Uhr
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