25. November 2009, 17:48 Uhr

Thema: Schulnoten für Pflegeheime

Cottbus Weitere Fragen und Antworten zum RUNDSCHAU-Telefonforum

Auf was sollte ich bei der Auswahl des Pflegeheimes achten. Was kann ich von einer guten Pflegeeinrichtung erwarten?

Anna Kolberg: Respektvolles, freundliches, höfliches Pflegepersonal, Möglichkeit zur Einbeziehung der Angehörigen, Möglichkeiten zur weiteren Unterstützung, Günstige Lage der Pflegeeinrichtung, angenehme nähere Umgebung (Garten),
Achtung der Privatsphäre, ggf. Einzelzimmer, Möglichkeit eigene Möbel oder Gegenstände mitzubringen, räumliche Nähe der Toilette, des Bades; angenehme Atmosphäre in den Speiseräumen beim Essen,
Freundliche Gestaltung der Gemeinschaftsräume, Abwechslungsreiches Speisenangebot mit Wahlmöglichkeit, Flexible Essenszeiten
Geeignete Betreuungsangebote, Möglichkeit frühere Hobbies weiter zu pflegen, Zugänglichkeit der Pflegeeinrichtung für Rollstuhlfahrer, Gesicherte ärztliche Betreuung, Berücksichtigung individueller Wünsche bei der Tagesgestaltung, Offener Umgang mit Beschwerden, Sicherung der Vertretung der Bewohner (Heimbeirat oder Heimfürsprecher) Für Menschen mit Demenz ist zudem wichtig, dass der Aufenthalt im Freien in einem geschützten Freibereich erfolgen kann. Ebenso wichtig sind individuelle Orientierungshilfen, gute Beleuchtung der Flure, Möglichkeiten zur hauswirtschaftlichen Betätigung, im Umgang mit Menschen mit Demenz regelmäßig geschultes Personal.


Immer wieder hört und liest man von schlechter Pflegequalität in Pflegeheimen, ist das wirklich so?

Anna Kolberg: Zur Überprüfung der Betreuungs- und Pflegequalität führen die Heimaufsicht und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) regelmäßig Prüfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen durch. Seit 12 Jahren bin ich als Gutachterin beim MDK Berlin-Brandenburg an der Durchführung von Qualitätsprüfungen beteiligt und kann hierzu sagen, dass sich die Qualität der Pflege in den letzten Jahren in den meisten Pflegeeinrichtungen spürbar verbessert hat. Die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen gehen sensibler mit Risiken und Gefahren um, das Wohl der Bewohner ist deutlich in den Vordergrund gerückt. Seit Juli 2009 werden im Zusammenhang mit den Qualitätsprüfungen Noten für die Qualität der Pflegeeinrichtungen vergeben. Diese Noten werden durch die Verbände der Pflegekassen demnächst im Internet veröffentlicht. Dadurch kann man sich erstmalig so umfassend informieren und sich nach seinen individuellen Bedürfnissen das geeignete Pflegeheim heraussuchen.


Welche Rolle kommt den Angehörigen und Betreuern von Menschen mit Demenz in stationären Einrichtungen zu ?

Reinhard Popp: Insbesondere in Einrichtungen, in denen Menschen mit Demenz leben, ist die Zusammenarbeit der Einrichtung mit den Angehörigen ihrer Bewohner wichtig, weshalb in den meißten Fällen großer Wert auf eine enge Zusammenarbeit gelegt wird.
Sie sollten aktiv in das Alltagsgeschehen der Heime einbezogen werden. Diese Einbindung beginnt bei der Entscheidung über die Aufnahme älterer Menschen und umfasst das Angebot der Mitarbeit sowie die Aufgabe der Interessenvertretung der Bewohner. Grundlegend ist für diesen Anspruch, dass sich Angehörige nicht aus der Verantwortung entlassen, denn „man gibt seinen Angehörigen nicht einfach im Heim ab“. Das aktive Einbinden der Angehörigen bzw. Betreuer spiegelt den Wunsch der Einrichtung nach Gestaltung von Alltagnormalität und Einbeziehung in die Versorgungsprozesse wider. Angehörige und Betreuer können Hinweise darüber geben, wie die individuellen Ziele und Wünsche des Bewohners unter den gegebenen Umständen verwirklicht werden können und dabei mithelfen, dass im Interesse des Bewohners gehandelt wird. So können sie z.B. durch Informationen zur Biografie des Bewohners helfen, dass dieser schneller „neue Wurzeln“ in der Einrichtung schlagen kann, weil es den Mitarbeitern gelingt, einen besseren Zugang zum Bewohner zu finden. Zudem können Informationen aus dem bisherigen Leben des einzelnen Bewohners Grundlage für eine individuelle und ressourcenorientierte Planung des Prozesses der Pflege und sozialen Begleitung sein. Zudem werden Verbindungen mit dem bisherigen sozialem Unfeld aufrechterhalten. Gern beziehen die Einrichtungen Angehörige dann ein, wenn es um die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, jahreszeitlichen Feste usw. für alle Bewohner geht. Die Bewohner danken mit Zufriedenheit , Wohlbefinden und aktiver Teilnahme.


Wo kann ich mich erkundigen, welche Pflegeheime es in meiner Umgebung gibt?

Renate Hellmann: Auskünfte und Adressen erhalten Sie bei den Kranken- und Pflegekassen, den Sozialämtern der Stadt- und Kreisverwaltungen, den Wohlfahrtsverbänden und den Verbraucherzentralen.


Ich bin christlichen Glaubens. Gibt es konfessionell ausgerichtete Heime?

Renate Hellmann: Ja, es gibt Heime in konfessioneller Trägerschaft. Zu den Aufgaben/ Leistungen aller Heime gehört auch die Organisation der religiösen Betreuung (Gottesdienste).


Ich möchte nicht mit einem fremden Menschen meinen Lebensabend im Heim verbringen. Habe ich einen Anspruch auf ein Einzelzimmer?

Renate Hellmann: Die meisten Heime halten Einzel- und Doppelzimmer vor, einige Heime nur Einzelzimmer. Für den Fall, dass kein Einzelzimmer zum Zeitpunkt des Einzuges frei ist, sollte Ihr Wunsch vorgemerkt und bei der sich nächst bietenden Gelegenheit nachgekommen werden.


Wohin kann ich mich bei Problemen und Fragestellungen den Heimalltag betreffend wenden?

Renate Hellmann: Die Heimaufsicht des Landesamtes für Soziales und Versorgung ist für die Durchführung des Heimgesetzes im Land Brandenburg zuständig. Zu den Aufgaben der Heimaufsicht zählt die Überprüfung sozialer Dienstleistungsangebote, die mit einer Verknüpfung von Wohnangeboten mit Betreuungsleistungen für erwachsene pflegebedürftige, ältere oder behinderte Menschen einhergehen. Altenpflegeheime und Seniorenresidenzen sind ebenso Heime im Sinne des Heimgesetzes wie Wohnstätten für erwachsene Menschen mit psychischen, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen. Auch Hospize und Tagespflegestätten sind an die Regelungen des Heimgesetzes gebunden. Am 1. Januar 2010 tritt das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das Heimgesetz mit Ausnahmen der Bestimmungen zum Heimvertragsrecht.


Was kann ich hinsichtlich der Pflege und Betreuung meiner Angehörigen von einer Einrichtung erwarten ?

Renate Hellmann: Wenn Sie professionelle Hilfe benötigen, muss Ihnen eine fachlich kompetente und eine individuelle Pflege, Betreuung und soziale Begleitung zukommen. Sie können erwarten, dass die Einrichtung dafür die notwendigen sächlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen hat. Insbesondere geht es dabei um den richtigen Umgang mit Menschen mit Demenz. Deshalb können Sie erwarten, dass alle Mitarbeiter der Einrichtung entsprechend ihrer Aufgaben ausgebildet, fortgebildet oder angeleitet sind, um den individuellen Bedarf an Unterstützung, Pflege und sozialer Begleitung decken zu können. Die Methoden und Maßnahmen müssen dem aktuellen Stand medizinischer und pflegerischer Erkenntnisse entsprechen. Menschen mit Demenz haben darüber hinaus einen hohen Bedarf an Begleitung, entsprechende Angebote, die den Interessen und Vorlieben dieser Menschen entsprechen, werden in den meisten Einrichtungen, insbesondere in speziellen Einrichtungen für Menschen mit Demenz an allen Wochentagen vorgehalten. In vollstationären Einrichtungen haben zudem seit dem 01.07.2008 Menschen mit einem erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung, also auch Menschen mit Demenz, Anspruch auf die Erbringung zusätzlicher Betreuungsleistungen. Diese müssen nicht zusätzlich durch den Bewohner bezahlt werden.


Inwieweit habe ich das Recht auf Wahrung und Schutz meiner Privat- und Intimsphäre in einem Heim ?

Renate Hellmann: Auch wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, haben Sie das Recht, dass Ihre Intim- und Privatsphäre trotz Ihrer Beeinträchtigung gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass Ihre persönliche Schamgrenze respektiert wird. Sie können erwarten, dass die Mitarbeiter mit einem hohen Maß an Einfühlsamkeit und Diskretion vorgehen. Sollten Sie in einem Zweibettzimmer wohnen, ist während der Zeit der Behandlungsmaßnahmen z.B. ein Sichtschutz aufzustellen, um Ihre Intimsphäre zu schützen. Sollte Ihnen die Behandlung durch eine bestimmte Mitarbeiterin unangenehm sein, informieren Sie die Leitung des Hauses. Sie können erwarten, dass Ihnen dann eine Person zugeteilt wird, durch die Sie sich angemessen behandelt fühlen. Privatheit gilt insbesondere auch für Ihren individuellen Wohnraum. Wer Sie dort aufsuchen möchte, dazu gehören vor allem die Mitarbeiter des Heimes, muss vor dem Betreten Ihres Zimmers in der Regel klopfen oder klingeln und - wenn Sie sich äußern können – muss auch Ihr Rückruf abgewartet werden. Sie können erwarten, dass Ihrem Bedürfnis nach Ungestörtheit und vertraulichen Gesprächen entsprochen wird. Auch sollte im Heim zumindest die Möglichkeit bestehen, dass Sie oder andere Bewohner durch Dritte ungestört telefonieren und Ihre Post lesen können, auch wenn Sie persönlich nicht davon Gebrauch machen können. Privatheit heißt auch, dass für Sie jederzeit die Möglichkeit besteht, Besuch zu empfangen. Dabei sollte Rücksicht auf Ihre Mitbewohnerin im Zimmer genommen werden. Sofern nötig, können Sie Mitarbeiter bitten, Besucher, die Sie nicht empfangen möchten, abzuweisen.


Welche Alternativen zum traditionellen Heim gibt es, wodurch unterscheiden sich diese vom herkömmlichen Heim ?

Reinhard Popp: Im Land Brandenburg gibt es bereits seit vielen Jahren Wohnangebote der „vierten Generation“, hierzu zählen auch die so genannten Hausgemeinschaften als betreute Wohngemeinschaften. Gute Erfahrungen liegen dabei insbesondere bei der Betreuung von Menschen mit Demenz vor. Diese haben in der Regel einen hohen Betreuungsbedarf.
 Bei dieser neuen Wohn- und Lebensform steht das selbstbestimmte Leben , das Recht auf Normalität der Lebensführung auch im Alter und das Recht auf Integration in die Gesellschaft im Zentrum. Die Hausgemeinschaften sind überschaubare, alltags- und gemeinschaftsorientierte Wohnformen. Sie bieten Menschen, die nicht mehr in ihrer Häuslichkeit leben können, die aber auch nicht in ein klassisches Heim ziehen möchten, eine familiäre Wohn- und Lebensform.Charakteristisch ist hier die aktivierende Betreuung: vorhandene Fähigkeiten der Bewohner werden gefördert, verlorene Fähigkeiten werden punktuell reaktiviert und die individuellen Möglichkeiten und Wünsche des Einzelnen werden im Tagesablauf einbezogen. Die Mitglieder der Hausgemeinschaft beteiligen sich aktiv oder auch passiv, je nach ihren Fähigkeiten und Interessen an den Alltagaktivitäten wie: kochen, waschen, bügeln. Der Alltag orientiert sich daher an typischen Verrichtungen und Arbeitsabläufen eines Haushaltes. Über die hauswirtschaftlichen Aktivitäten wird eine „normale“ Familiensituation geschaffen. Die Hausgemeinschaft ist wie eine Wohnung gestaltet. Sie wird gebildet von Gruppen bis zu 8 Menschen. Die Individualzimmer mit eigenem Sanitärbereich gruppieren sich um den Zentralbereich, die Wohnküche. Diese ist großzügig ausgestattet und wird zum räumlichen Mittelpunkt des alltäglichen Zusammenlebens. Das fördert die Kommunikation, den Austausch und die Interaktion zwischen den Bewohnern, zugleich werden aber auch Rückzugsmöglichkeiten in den Individualbereich vorgehalten. Die Organisation der Hausgemeinschaft orientiert sich an der bisherigen häuslichen Pflegesituation der Bewohner. Dies ist eine Abkehr von dem im Heim sonst üblichen Versorgungskonzept, das Leistungen erbringt und vollzieht, ob diese vom Betroffenen gewollt werden oder nicht. Pflege und Betreuung werden so in die Alltags- und Lebensbewältigung integriert. Die Pflegeplanung ist Teil der Alltagsplanung. Pflege wird bereitgehalten, eventuell auch von außen organisiert, nicht aber automatisch erbracht. Pflegeleistungen werden durch Fachkräfte erbracht (mit Ausnahme der Grundpflege). Aktiv werden qualifizierte Pflegekräfte, die sich an einem sehr modernen Pflegeverständnis orientieren und dies in Planung, Durchführung und Dokumentation beherrschen.
Zwischen Pflege und Hauswirtschaft gibt es Kooperationen und gleichzeitig Abgrenzungen : in der Hauswirtschaft stehen mehr Stunden zur Verfügung als zur Pflege. In der Hauswirtschaft sind die Hauswirtschaftskräfte permanent präsent, die der Pflege hingegen eher im Hintergrund. Hauswirtschaftkräfte übernehmen einen Teil der Grundpflege, nicht aber die Pflege des Bewohners selber.
Bei dieser Wohnform liegt die Verantwortung für die sächlichen und personellen Mittel der Hausgemeinschaft bei einem Träger. Dieser ist Ansprechpartner der Heimaufsicht und verantwortlich für die Einhaltung heimrechtlicher Normen. Die Hausgemeinschaft ist in ihrem Bestand unabhängig vom Wechsel und der Zahl der Bewohner. Das Leistungsangebot des Trägers umfasst neben Unterkunft auch die Gewährung oder Vorhaltung von Verpflegung und Betreuung. Die Betreuung und Verpflegung ist dabei Bestandteil einer dem Bewohner gewährten Versorgungsgarantie. Es wird ein Heimvertrag abgeschlossen, ggf. auch ein Mietvertrag in Verbindung mit einem gesonderten Betreuungs- und/oder Pflegevertrag. Die Vermietung des Wohnraumes und die Betreuungsleistungen sind aneinander gekoppelt. Es besteht also kein Wahlrecht des Bewohners beim Anbieter von Betreuungs- und/ oder Pflegeleistungen.
 

Wohin wende ich mich bei Fragen und Problemen?

Sabine Fischer-Volk: Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet sowohl unter www.vzb.de insbesondere rechtliche Tipps zum Leben und Wohnen im Alter sowie im Pflegefall für Betroffene und deren Angehörige als auch in Vorträgen und
persönlichen Beratungen an. Dazu ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 01805?004049 jeden Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr (Festnetz 14 Ct/min., Mobil abw. - ab 1.3.10 max. 42 Ct/min.) nötig.

Auch die Heimaufsicht beim Landesamt für Soziales und Versorgung nimmt Anfragen und Beschwerden Betroffener zur Prüfung entgegen. Bei Konflikten und Gewalt in der Pflege älterer Menschen hilft außerdem die
Initiative „Pflege in Not Brandenburg“ unter 0180?2655566 (6 ct. pro Anruf aus dem deutschen Festnetz) weiter. Mehr auch unter  www.pflegeinnot.de


Welches sind die Kriterien für zusätzliche Betreuungsleistungen ?

Annekatrin Lerche: Es muss ein Grundpflegebedarf von mindestens einer Minute am Tag festgestellt sein oder auch mehr.


Wie erfolgt das Begutachtungsverfahren ?

Annekatrin Lerche: Die Antragstellung erfolgt an die Pflegeversicherung. Ein unabhängiger Pflegegutachter wird dann laut den aktuellen Begutachtungsrichtlinien den Versicherten im häuslichen oder vollstationären Bereich begutachten und den Bedarf feststellen. Nach dem Gutachteneingang bei der Pflegekasse wird der Bescheid erteilt.


Wo und wie finde ich als Pflegeperson Entlastungsangebote ?

Annekatrin Lerche: Hier können jederzeit die Pflegeberater der AOK oder auch der anderen Pflegekassen befragt werden. Es wird speziell in Cottbus auch in naher Zukunft eine Pflegestützpunkt geben, wo dann kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen werden. Ebenfalls in Zeitungen, Telefonbüchern usw. sind Angebote in unmittelbarer Nähe des Wohnortes nachzuschlagen.





Im Internet gibt es weitere Informationen unter
www.lasv.brandenburg.de
www.aok-pflegeheimnavigator.de
www.bkk-pflege.de
www.pflegelotse.de
www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de
www.vzb.de

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Erstellt am: 25. November 2009, 17:48 Uhr
Geändert am: 01. März 2012, 14:40 Uhr
Autor: Heidrun Seidel

Heidrun Seidel

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