02. Februar 2012, 00:00 Uhr

Taxi-Fahrt endet mit blutiger Schlägerei in Bad Muskau

Haftstrafe für 25-jährigen Mann aus Weißwasser

Weißwasser Der Krauschwitzer Taxifahrer wird diese Tour so schnell nicht vergessen. Nur schwer fand der 46-Jährige am Mittwoch im Amtsgericht Weißwasser Worte für das, was sich auf der Fahrt von einer Köbelner Diskothek nach Bad Muskau abgespielt hatte.

Vor allem aber aufgrund seiner Zeugen-Aussage verurteilte das Gericht den Angeklagten Hans Kurz (*) zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren, die ihm für drei Jahre und sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Taxifahrer hatte Kurz und noch drei weitere junge Fahrgäste im April 2011 vor der Disko einsteigen lassen. Nacheinander wollten sie in Weißwasser, Rohne und Groß Dubrau aussteigen. Der Zeuge schilderte dann, warum die Fahrt schon in Bad Muskau endete. Im Auto sei ein verbaler Streit entbrannt. Man habe sich beschimpft und beleidigt. „Ich weiß nicht warum und welche Wörter da gefallen sind.“ Ermahnungen des Taxifahrers und ein kurzer Zwischenstopp, verbunden mit der Drohung, dass alle auch zu Fuß nach Hause gehen könnten, zeigte keine Wirkung.

Pöbeleien im Auto

In Bad Muskau, am Grenzübergang, wollten die drei jungen Männer ihren Streit draußen weiter austragen. Sofort sei es zu einer brutalen Schlägerei gekommen. Zwei Männer prügelten aufeinander ein, der dritte griff immer dann ein, wenn sein Kumpel zu unterliegen drohte. Irgendwann lag der Kontrahent am Boden und wurde getreten.

Der Taxifahrer rief die Polizei an. Weil die Beamten nicht gleich eintrafen und der am Boden Liegende blutüberströmt war und sich nicht mehr bewegte, ein zweites Mal. „Ich dachte, die schlagen den tot.“ Doch weil er die Polizei gerufen hatte, geriet der Taxifahrer nun selbst ins Visier der Schläger. „Ich sollte mich dafür rechtfertigen.“ Der 46-Jährige wurde umgeschubst und verletzte sich leicht am Ellenbogen.

Ein Polizist schilderte dem Gericht, wie er den Verprügelten im Schockzustand am Boden kauernd und stark blutend vorfand. Die Täter konnte der Taxifahrer so gut beschreiben, dass sie die Bundespolizei wenige später aufgreifen konnte. Sie waren nach Polen geflüchtet und hatten offenbar vor, später unbemerkt nach Weißwasser zurückzukehren, wo sie wohnten.

Streit ums Geld

Das Opfer aus Groß Dubrau hatte zahlreiche Prellungen, eine Risswunde auf der Lippe und ein zugeschwollenes Auge. Bleibende Schäden jedoch trug er nicht davon, wie er vor Gericht sagte. Seine weitere Zeugen-Aussage vermittelte den Eindruck, dass die zwei Mitfahrer den verbalen Streit um die Kosten für die Taxi-Fahrt vom Zaun gebrochen und ihn später mit Schlägen attackiert hatten. Der Angeklagte und der vierte Mitfahrer in dem Taxi, der sich aus dem Streit herausgehalten hatte, schilderten das etwas anders. Für Richter und Staatsanwalt erwies sich das Opfer am Ende als nicht ganz unschuldig an der Prügelei.

Nie und nimmer jedoch hätten der Angeklagte und sein Kumpel auf einen am Boden Liegenden eintreten dürfen, sagte Richter Ralph Rehm. Das sei glasklar gefährliche Körperverletzung, die Rangelei mit dem Taxifahrer dagegen als minder schwerer Fall zu werten. Neben der Bewährungsstrafe muss Hans Kurz 150 Arbeitsstunden leisten und die Suchtberatung aufsuchen. Der zweite Täter sitzt, auch wegen anderer Vergehen, in Görlitz im Gefängnis.
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Erstellt am: 02. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 07. Mai 2012, 11:40 Uhr
Autor: Daniel Preikschat

Daniel Preikschat

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