Opfer vergisst brutale Attacke
Amtsgericht Weißwasser verurteilt 41-Jährigen wegen Körperverletzung zu Haftstrafe
Weißwasser Am gestrigen Dienstag hat das Amtsgericht Weißwasser Günter K.* zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der 41- Jährige hatte 2011 einen Mann krankenhausreif geschlagen. An der Strafverfolgung zeigte das Opfer selber allerdings kaum Interesse.
Im Zeugenstand ihm gegenüber sitzt Hubert M.*. Dem 54-Jährigen hat der Angeklagte an einem Juliabend im vergangenen Jahr so oft mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dass er nicht mehr aufstehen konnte. Anteil daran hatte aber wohl auch ein Blutalkoholwert von 2,8 Promille, den Hubert M. sich seit dem Vormittag angetrunken hatte.
Opfer und Täter sehen sich also an. Dann zieht ein unsicheres Lächeln über ihre Gesichter, sie zucken mit den Schultern, als wollten sie sagen: „Ich weiß auch nicht, was wir hier machen.“ Eine interessante Reaktion in Anbetracht der Tat, die Richter Ralph Rehm und zwei Schöffen hier beurteilen sollen.
Ihnen stellt sich der Sachverhalt nach K.s Geständnis und mehreren Zeugenaussagen so dar: Am 27. Juli 2011 hat Günter K. auf einer Grünfläche am Albert-Schweizer-Ring in Weißwasser mit Freunden auf seinen Geburtstag angestoßen. Der Geschädigte Hubert M. trank in der Nähe Schnaps und beschimpfte Günter K. fortlaufend auf polnisch und deutsch. Grund sollen die Tattoos und Piercings des Angeklagten gewesen sein, die Hubert M. offenbar nicht gefielen. Als er trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht aufhörte, brachte Günter K. ihn zu Fall und schlug auf ihn ein, bis das Gesicht des 54-Jährigen mit Blut bedeckt war.
Jetzt hockt das Opfer im Gerichtssaal und wirkt desorientiert. Hubert M. kann sich einfach nicht an den Tatabend erinnern. Die Wiese fällt ihm vage ein, die Polizei, das Krankenhaus, aus dem er sich noch am selben Tag selbst entließ. Aber warum er den Angeklagten beleidigt hatte? „Ich weiß es nicht, ich kenne den Mann doch überhaupt nicht“, sagt Hubert M. Auch der Polizei gegenüber machte er kurz nach der Tat kaum Angaben. „Er wollte gar nicht erklären, wie das mit seinem Gesicht passiert war“, sagt ein Polizist als Zeuge aus. „Als ob das normal sei, in seinem Leben eben ab und zu passieren würde.“
Nichts desto trotz verurteilte das Gericht Günter K. letztlich zu sieben Monaten Freiheitsentzug, den es auf zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Auch soll der Angeklagte 50 Sozialstunden leisten. „Das Opfer lag am Boden, Sie haben weiter drauf geschlagen“, erklärte Richter Rehm. „Das war definitiv eine am oberen Ende der Brutalität angesiedelte Aktion.“
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Erstellt am: 08. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 08. Februar 2012, 03:20 Uhr
Autor: Von Anna Müller-Heidelberg

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