13. März 2010, 00:00 Uhr

Spremberger Rathaus braucht mehr Mitarbeiter im Außendienst

Spremberg Schüler unter 18 Jahre dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Dass es in Spremberg Verstöße gegen Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes gibt, vermutet der Abgeordnete Peter Ehrentreich (Linke) und bittet Ordnungsamtsleiter Frank Kulik, Kontrollen durchzuführen. Doch das, so Kulik, sei nicht einfach.

„Das Jugendschutzgesetz gestattet den unter 18-Jährigen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht, aber ich habe keine Möglichkeit, sie dafür zu bestrafen. Da hat der Gesetzgeber eine Lücke gelassen. Nicht mal an die Eltern komme ich ran. Ich kann nur Gewerbetreibende und Veranstalter, die Zigaretten an Schüler verkaufen, zur Rechenschaft ziehen und mit einem Bußgeld be strafen“, erklärte Kulik. Zudem habe er gar nicht das Personal für Kontrollen. „Mal ein Exempel zu starten, das schaffen wir. Aber auf Dauer?“, so Kulik. An die Sicherheit seiner Mitarbeiter müsse er auch denken – die sei nicht gegeben, wenn ein Einzelner einer Gruppe von Jugendlichen gegenübersteht.

Dass die Stadt zu wenig Außendienstmitarbeiter hat, bestätigte der Verwaltungschef Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU). „Wir wollen in diesem Jahr die Zahl der Außendienstmitarbeiter erhöhen. Nur drei zu haben, ist hart an der Kante“, sagte der Bürgermeister.  Doch auch die Sparpläne der Polizei bereiten ihm Sorgen. „Es kommen auf uns Kommunen immer mehr Aufgaben zu. Wir müssen das allein finanzieren, zugleich aber mehr Geld abführen“, erklärte er. Damit sich viele Außendienstler lohnen, brauche Brandenburg rigorosere Gesetze – wie in Hessen. Wer in Frankfurt am Main eine Zigarettenkippe wegwirft, bezahle 25 Euro und zwar sofort. Frank-Michael Schober (CDU) ärgerte, dass dieses „wichtige Thema“ im Bauausschuss unter Sonstige behandelt wird. „Wir sollten es zu einem gesonderten Tagesordnungspunkt in einer Sitzung machen“, schlug er vor und bekam Zustimmung.




Es gibt mehr als 1600 Hunde in Spremberg. Deren Hinterlassenschaft verärgert die Bürger. Was unternimmt die Stadt dagegen, wollten wir von Ordnungsamtsleiter Frank Kulik wissen.


Unsere Mitarbeiter können nur einschreiten, wenn's passiert. Beim ersten Mal sind 25 Euro fällig.  Bei notorischen Tätern geht die Bußgeldsumme nach oben, allerdings unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.

Was passiert, wenn der Hundehaufen schon auf dem Weg liegt?

Solange kein Verursacher ermittelt ist, gilt die Straßenreinigungssatzung. Entsprechend der jeweiligen Reinigungsklasse muss die Stadt ran oder der Anwohner.

Im Rathaus gibt es kostenlos Hundetüten, 20 Stück pro angemeldeten Hund. Wohin mit den vollen Tüten?

Dafür haben wir keine konkreten Regelungen, aber wenn die Tüten in die Abfallbehälter wandern, dann ist das in Ordnung.
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Erstellt am: 13. März 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 13. März 2010, 13:22 Uhr
Autor: Von Annett Igel

Von Annett Igel

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