Spree-Neiße hält an Betretungsverbot bei Waldbrandwarnstufe III und IV fest
Spree-Neiße
Bei Waldbrandwarnstufe III und IV gilt im Landkreis Spree-Neiße, anders als in allen anderen Kreisen des Landes, ein allgemeines Betretungsverbot für die Wälder. Nach dem Votum der Arbeitsgruppe „Schutz der Wälder“ soll das auch so bleiben.
Bei Waldbrandwarnstufe III und IV soll für die Wäldern des Spree-Neiße-Kreises weiter „Betreten verboten“ gelten. Foto: LRA Foto: LRA
„Für uns spielt es keine Rolle, was andere Landkreise machen. Was sich bei uns bewährt hat, sollten wir nicht abschaffen“, damit fasste Marlies Kulka, die Fachbereichsleiterin Ordnung, Sicherheit und Verkehr in der Kreisverwaltung Spree-Neiße, die Position der Arbeitsgruppe „Schutz der Wälder“ zusammen, die am gestrigen Mittwoch im Forster Kreishaus getagt hat. Der Landesbetrieb Forst hatte die Arbeitsgruppe aufgefordert, ihre Position zu überdenken, bei Waldbrandwarnstufe III und IV ein generelles Betretungsverbot für die Wälder auszusprechen. Spree-Neiße stehe mit diesem Vorgehen im Land allein da und in Zeiten des Handys sei eine schnelle Alarmierung im Brandfall möglich, so die Argumentation der Landesforstbehörde. „Ich finde, wir sollten die Regelung beibehalten, die in den Köpfen der Spree-Neiße-Bevölkerung drin ist“, gab der Peitzer Amtsbrandmeister Gerd Krautz zu bedenken.
Außerdem sei der Handyempfang nicht überall im Kreis gegeben. Günter Naumann vom Landesbetrieb Forst in Peitz bestätigte, dass das Betretungsverbot in Spree-Neiße nicht auf Widerstand stoße, auch nicht bei privaten Waldbesitzern, die ein großes Interesse am Schutz ihres Vermögens hätten. Das Betretungsverbot schränke auch nicht die Rechte der Waldbesitzer ein, denen der Zugang zu ihren Flächen jederzeit offenstehe. Auch Radwege, öffentliche Zuwegungen und Erholungsflächen seien auch bei höher Waldbrandwarnstufe für die Bevölkerung zugänglich, erläuterte Naumann. Abseits der Wege solle der Wald jedoch nicht betreten werden. „Wenn Warnstufe III und IV gelten, wachsen ohnehin keine Pilze“, sagte er.Aus seiner Sicht macht das Betretungsverbot im Landkreis Spree-Neiße mit seinen großen, wenig frequentierten Waldflächen und ehemaligen Truppenübungsplätzen durchaus Sinn.
Argumente, dass sich die bisherige Vorgehensweise bewährt habe, liefert laut Hartmut Dunkel, der in der Kreisverwaltung für den Katastrophenschutz zuständig ist, die Statistik: „In Brandenburg sind wir der Landkreis mit den wenigsten Waldbränden und der kleinsten Brandfläche.“ Auch die Vertreter von Vattenfall, der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), der Bundespolizei, des Bundesforstbetriebes und der Brandschutzträger der Kommunen stimmten dafür, bei hoher Waldbrandgefahr ein Betretungsverbot für die Wälder in Spree-Neiße auszusprechen. So fiel das Votum der Arbeitsgruppe einstimmig aus. Zuwiderhandlungen würden milde geahndet, erklärte Günter Naumann. Unbelehrbare und Verursacher ernsthafter Gefahrensituationen müssten allerdings mit Strafen rechnen. Forst- und Ordnungsbehörden seien gemeinsam für die Durchsetzung verantwortlich. Nicole Nocon
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