Für mehr Sicherheit im Calauer Kreishaus
Rettungstreppe und Aufzug am denkmalgeschützen Gebäude in Calau
Calau Die neue Außentreppe und der Aufzug am Kreishaus in Calau sorgen für mehr Sicherheit und eine bessere Zugänglichkeit des historischen Gebäudes. Doch der Anbau ist auch ein Ärgernis für eine Familie auf dem Nachbargrundstück.
„Das ganze Gebäude war früher ein einziger Brand- und Rauchabschnitt. Jetzt haben wir mehrere Abschnitte – das erhöht die Sicherheit“, betont er. Rund 100 Mitarbeiter haben im Kreishaus ihren Arbeitsplatz, außerdem finden Schulungen und Dienstberatungen statt. Und an den Sprechtagen sind Bürger im Haus. Gesetzlich seien in öffentlichen Gebäuden zwei Rettungswege gefordert, so Hartmut Kingl. Und so werden in den nächsten Monaten im Westflügel weitere brandschutztechnische Umbauten erfolgen. „Die sich anschließende Modernisierung des Haupttreppenhauses befindet sich in der planerischen Vorbereitung“, sagt Dunja Matschke.
Diese Arbeiten werden am Einzeldenkmal nicht so gravierend außen deutlich wie der Fahrstuhl- und Treppenanbau, gegen den sich eine Nachbarfamilie gerichtlich wehrt. Denn jeder Besucher, der die Treppe betritt, kann in ihre Wohnung schauen. Selbst wenn die Kreisverwaltung davon ausgeht, dass sich dort bereits früher Fenster befanden und dass nur wenige Besucher und Mitarbeiter die Treppe nutzen – wer neugierig ist, hat einen freien Blick auf das Grundstück. Der Zugang zur Rettungstreppe ist nicht verschlossen und auch außerhalb der Sprechzeiten zugänglich. Wer mit dem Fahrstuhl fährt, hat diesen Blick nicht, denn die Kabine hat Edelstahlwände.
Zum Thema:
Zum ThemaKriterien der Unteren Denkmalbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege für den Standort des Fahrstuhls:1. Das Erscheinungsbild soll so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.2. Es sollte so wenig wie möglich in das Denkmal eingegriffen werden. Am jetztigen Standort waren keine Veränderungen im Treppenhaus oder Dach notwendig. 3. Die Klinkerfassade sollte sichtbar bleiben, deshalb auch ein Aufzug aus Glas.
Zum ThemaKriterien der Unteren Denkmalbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege für den Standort des Fahrstuhls:1. Das Erscheinungsbild soll so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.2. Es sollte so wenig wie möglich in das Denkmal eingegriffen werden. Am jetztigen Standort waren keine Veränderungen im Treppenhaus oder Dach notwendig. 3. Die Klinkerfassade sollte sichtbar bleiben, deshalb auch ein Aufzug aus Glas.
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Artikel-Aktualisierungen:
Erstellt am: 03. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 03. Februar 2012, 10:38 Uhr
Autor: Von Ingrid Hoberg

Jüngste Kommentare (1)
Was ist schon gerecht?
von Megander
Die Familie wird bei der Haussanierung von der Baubehörde gegängelt zur zur Grenze des Erträglichen, aber der Kreis genehmigt sich diesen Aussichtspunkt für Voyeuristen einfach mal selbst - weil er es kann.

Ich für meinen Teil kann verstehen, wenn sich die Familie in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlt, reicht es doch schon zu wissen, daß jemand gucken könnte.
Oder man nimmt halt Eintritt.