21. April 2010, 00:00 Uhr

Golßener Feuerwehr darf das Stadtwappen führen

Stadtverordnete stimmen Kompromissvorschlag zu

Golßen Die Freiwillige Feuerwehr darf neben dem Amtswappen auch das Stadtwappen als Aufnäher auf ihrer Kleidung verwenden. Das haben die Stadtverordneten während ihrer Sitzung am Montagabend einstimmig beschlossen.

Sie genehmigten die Darstellung auf einem roten Winkel. Bei Neuanfertigungen der Aufnäher sei jedoch darauf zu achten, dass das im Wappen dargestellte Stadttor offen, das heißt rot ausgefüllt, sein muss.

Im Golßener Hauptausschuss war die Verwendung des Wappens durch die Ortswehr kontrovers diskutiert worden. Das Problem: Die Ortswehr ist kein Verein. Ihr Träger ist zudem nicht die Stadt, sondern das Amt Golßener Land. Laut Satzung ist die Verwendung des Wappens jedoch nur in der Stadt ansässigen eingetragenen Vereinen sowie Gewerbetreibenden gestattet. Außerdem hätten nach dem ursprünglichen Antrag Feuerwehr-Verein und Ortswehr die selbe Darstellungsform des Wappens verwendet. Das sei nun nicht mehr so, erläuterte Bürgermeister Lars Kolan (SPD). Die jetzt gefundene Lösung sei ein Kompromiss. Sie trage der Tatsache Rechnung, dass sich in der Wehr Golßener für ihre Stadt engagieren und dass die Wehr bereits seit Jahren neben dem Amtswappen das Stadtwappen verwendet, sagte er.

Hartmut Laubisch (SPD) begrüßte die Lösung. Wie schon Redner während der Hauptausschuss-Sitzung sah er „Lücken“ in der Satzung, die so nicht beabsichtigt waren. Neben dem Disput um die Ortswehr nannte er den Antrag einer Frau aus Berlin, die das Hoheitszeichen im Internet benutzen wollte, um zu einem Klassentreffen nach Golßen einzuladen. „Für so etwas wäre das Wappen geeignet“, sagte er. Für Privatpersonen ist die Nutzung laut Satzung jedoch nicht zulässig.

Bürgermeister Kolan erklärte gegenüber der RUNDSCHAU: Mit klaren Regelungen hätte die Stadt unkontrollierter Wappennutzung vorbeugen wollen. So von Kräften, bei denen es nicht im Sinne der Stadt sei.

Hartmut Laubisch schlug vor, kommmende Antragseingänge genau zu beobachten und zu sehen, „ob eventuell Macken in der Satzung abgestellt“ werden müssen. Er sei ein Gegner von Ausnahmegenehmigungen. Die Satzung müsse so formuliert sein, dass sie das umsetzt, was die Stadt erreichen will, sagte Hartmut Laubisch.

Bürgermeister Kolan sah das ähnlich. „Die Satzung zu überarbeiten, darf kein Schnellschuss sein“, sagte er.
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Erstellt am: 21. April 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 21. April 2010, 08:29 Uhr
Autor: Carmen Berg

Carmen Berg

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