Zuletzt war die Förderung wiederholt von Bürgern aus Lauta und den Ortsteilen hinterfragt worden.
»Läuft das bis zum Jahr 2015 oder schon vorher aus?«, wollte ein Bürger im Ortschaftsrat Leippe-Torno wissen, frei nach dem Motto: Wer später kommt, geht leer aus! Ob diese Sorge berechtigt ist, diese Frage wurde kurzerhand an das zuständige Sächsische Umweltministerium weitergereicht.
Pressesprecher Frank Meyer teilte daraufhin Folgendes mit: »Die Sorge ist derzeit nicht berechtigt, vorausgesetzt die Bürger schieben die Nachrüstung nicht auf die lange Bank und kommen ihrer Sanierungspflicht zügig nach.«
Für die Jahre 2011/2012 stünden im aktuellen Doppelhaushalt 43 bezeihungsweise 55 Millionen Euro für die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft zur Verfügung. Über die Höhe der Fördermittel ab 2013, so Frank Meyer weiter, werde der Sächsische Landtag erst bei der Aufstellung der künftigen Doppelhaushalte entscheiden. Grundlage sind die dann zur Verfügung stehenden öffentlichen Gelder. Einen Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln gibt es jedenfalls nicht, stellt der Pressesprecher klar.
Seine Empfehlung: »Es ist jeder gut beraten, der Verpflichtung zur Nachrüstung seiner Kleinkläranlage möglichst schnell nachzukommen, wenn er sichergehen will, dafür auch Fördermittel zu erhalten.«
Wie weiter bei Fördermitteln für Kläranlagen?
In diesem und im nächsten Jahr stehen in Sachsen Millionen Euro zu Verfügung
Lauta Bis zum Jahr 2015 müssen alle Kleinkläranlagen in Sachsen auf vollbiologische Reinigung umgerüstet oder entsprechend neu gebaut werden. Der Freistaat fördert dieses Vorhaben mit rund 1500 Euro beim Neubau und 1 000 Euro bei der Nachrüstung.
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Erstellt am: 15. März 2011, 00:00 Uhr
Geändert am: 15. März 2011, 02:48 Uhr
Autor: no

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