Behördenleiter fürchtet Substanzverlust nach geplanter Gesetzesnovelle
Görlitz
Der Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde in der Stadt Görlitz, Peter Mitzsching, sieht große Probleme auf sich zukommen, wenn die Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes wie geplant vom Landtag beschlossen wird. „In diesem Fall würde die Arbeitsbelastung unserer Behörde noch weiter ansteigen, da wir dann allein für 80 bis 90 Prozent aller Denkmale in der Stadt Görlitz verantwortlich wären“, erklärt er.
Noch präsentiert sich die Görlitzer Gründerzeitbebauung weitestgehend lückenlos – zweifellos auch ein Verdienst des geltenden Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Foto: Uwe Menschner Foto: Uwe Menschner
Bislang, so Mitzsching, leistet das Landesdenkmalamt wertvolle fachliche und auch rechtliche Unterstützung, die dann wegfallen würde. So erstellt die Landesbehörde die Denkmalliste, in der allein in Görlitz über 4.000 Objekte verzeichnet sind. »Dies müssten wir dann selbst leisten, und zwar in einer rechtssicheren Form«, erklärt Peter Mitzsching. Schon bei der Kommunalisierung staatlicher Aufgaben im Zuge der Strukturreform von 2008 habe die Untere Denkmalschutzbehörde zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen, beispielsweise die Erstellung von Steuerbescheiden für die Eigentümer von Baudenkmalen. »Das versprochene zusätzliche Personal haben wir jedoch nie erhalten«, beklagt der Görlitzer Behördenleiter. Schon jetzt sei der Arbeitsaufwand für die fünf Sachbearbeiter kaum leistbar.
Doch auch der Inhalt der geplanten Änderungen stößt auf schwer wiegende Kritik. »Die Gesetzesnovelle sieht vor, alle Baudenkmale in zwei Kategorien zu unterteilen: Solche von herausragender Bedeutung und der große ,Rest'«, erläutert Peter Mitzsching. Während erstere den bisherigen Schutz auch weiterhin genießen sollen, verschlechtert sich der Schutzstatus letzterer gravierend: »Das neue Gesetz gewährt nur noch einen Schutz vor Abriss sowie einen teilweisen Fassadenschutz. Das bedeutet, dass die innere Substanz nicht mehr als erhaltenswert gilt.« Zudem wird die Aufnahme eines Objektes in die Denkmalschutzliste von der Zustimmung des Eigentümers abhängig gemacht - ihm sollen keine »unzumutbaren Nachteile« entstehen. »In der Konsequenz könnte es passieren, dass Teile der Görlitzer Gründerzeitbebauung keinen Denkmalschutz mehr genießen. Der Durchlöcherung durch partiellen Abriss wäre dann kein Riegel mehr vorgeschoben«, befürchtet Peter Mitzsching.
In dieselbe Richtung gehen die Befürchtungen der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag. »Das Sächsische Denkmalschutzgesetz wurde 1993 nach einem beispielhaft transparenten Prozess einstimmig vom Landtag verabschiedet und gilt als bundesweit vorbildlich«, erklärt deren Abgeordneter Karl-Heinz Gerstenberg.
Die Novelle hingegen werde bislang in einem »Geheimverfahren« ohne Beteiligung von Fachleuten ausgebrütet. Gerstenberg sieht die Gefahr der »flächendeckenden unwiederbringlichen Zerstörung historisch wertvoller Substanz, um die uns andere Bundesländer beneiden.«
Eine Befürchtung, die Innenminister Markus Ulbig (CDU) nicht teilt: »Denkmalschutz muss mit Augenmaß betrieben werden. Dabei dürfen wir uns gesellschaftlichen, technischen und strukturellen Entwicklungen nicht verschließen.«
Durch die Novelle solle »größere Effizienz und Bürgerfreundlichkeit« des Verwaltungshandelns erreicht werden.
Der bekannte Görlitzer Architekt Wolfgang Kück, der selbst schon an vielen Denkmalssanierungen mitgewirkt hat, wendet sich dagegen, die Ziele der Novellierung in Bausch und Bogen zu verurteilen: »Um die Altstadt am Leben zu erhalten, müssen auch moderne Nutzungen möglich sein.« »Gerade in diesem Zusammenhang machen wir schon vieles möglich, genehmigen zum Beispiel den Anbau von Balkonen oder den Einbau von Fahrstühlen«, entgegnet Peter Mitzsching und fügt hinzu: »Die Zerstörung des kulturellen Erbes beginnt schleichend, und niemand weiß mit Sicherheit zu sagen, wo sie denn einmal enden wird.«
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