08. Februar 2010, 00:00 Uhr

Warum tut sich die untere Jagdbehörde so schwer, Notzeit auszurufen?

Zu den RUNDSCHAU-Artikeln „Im Herbst mehr für die Reviergestaltung tun“ und „Dr. Khadjavi-Gonthard: „Haben nichts Ungesetzliches getan“ vom 3. Februar schreibt Gisela Polz, Jägerin aus Freileben:

Unter dem Motto „Wenn du nicht an den Teller kommst, musst du eben verhungern" finde ich den Beitrag über Notzeit oder nicht Notzeit der unteren Jagdbehörde schon mehr als eigenartig. Schon allein die Tatsache, wie Stefan Linder bemerkt, dass man nicht an die Futterstellen rankommt, ist ein Achtungszeichen dafür, es dem Wild leichter zu machen, die äsungsarme Zeit zu überbrücken. Denn man braucht nicht unbedingt Heu, um dem Wild zu helfen, da reicht schon ein einfacher Traktor mit einem Schneepflug der geeignete Heidekraut- und Wildackerflächen freipflügt. Was nutzen uns im Herbst „Reviergestaltungen“ wenn das Rehwild gar nicht in der Lage ist, diese unter einer 50 Zentimeter hohen Schneedecke zu finden. Außerdem haben die Jagdpächter doch ganz beschränkte Möglichkeiten, Reviergestaltung auf fremdem Eigentum durchzuführen. Anders ist es bei den Eigenjagdbesitzern, die auf eigenem Grund und Boden selbst bestimmen, wo und in welchem Maße äsungsverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden. Notzeit, die von den unteren Jagdbehörden ausgerufen wird, legitimiert die Jäger nur offiziell zu füttern, ohne mit dem Jagdgesetz in Konflikt zu kommen. Füttern ist nur zu Notzeiten erlaubt, und an diesen Fütterungen ist die Jagd verboten. Warum tut sich die untere Jagdbehörde so schwer, die Notzeit auszurufen? Für die Jäger entstehen nur Kosten, die aber jeder, der noch menschliche Regungen in sich spürt, gern übernimmt. Ich muss bereits jetzt in den eigenen Wildgattern feststellen, dass die Rehe, der Hirsch, das Schwarzwild und die beiden Muffellämmer durch den verharschten Schnee Verletzungen an den Läufen haben. Und das alles, obwohl das Gatterwild gefüttert wird und es nicht erst kilometerweit ziehen muss, um überlebenswichtige Nahrung zu finden.

Zum nächsten Artikel „Haben nichts Ungesetzliches getan“ möchte ich nur bemerken, dass es bei der Jagd geschriebene Gesetze und ungeschriebene Gesetze gibt, mal abgesehen von einem Ehrenkodex der Jäger. Wer seinen Wildbestand im Januar bei solcher Schneelage regulieren muss und will, hat den Herbst verschlafen. Die Jagdzeit beginnt am 1.August eines jeden Jahres. Die öffentliche Kritik von Mitgliedern der Hegegemeinschaft finde ich gut. Die Mehrheit derer, die eine ordentliche Bejagung und Hege durchführen, stimmt dem Artikel von Krill und Hahlweg zu.
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Erstellt am: 08. Februar 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 08. Februar 2010, 08:18 Uhr
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