14. Januar 2012, 00:00 Uhr

„Bewerber sollten sachlich, besonnen und vorurteilsfrei sein“

Falkenberger Amtsleiterin Andrea Wagenmann über die Anforderungen an die Bewerber für die Schiedsstelle

Falkenberg Ende März endet die fünfjährige Wahlperiode der derzeitigen Falkenberger Schiedspersonen. Die Stadt sucht Bewerber, die das Amt ab 1.

Andrea Wagenmann Archivfoto: svg1
April übernehmen. Die Rundschau fragte bei Amtsleiterin Andrea Wagenmann nach.

Wer hat sich bis jetzt um strittige Angelegenheiten in der Stadt gekümmert?

Dr. Rainer Pohl und seine Stellvertreterin Silvia Jahnke. Dr. Pohl hat signalisiert, dass er nach zwei Amtsperioden und damit zehn Jahren im Amt ausscheiden möchte. Deshalb werden nun neue Interessenten gesucht, die in den nächsten fünf Jahren als ehrenamtliche Schiedspersonen tätig werden möchten.

Bis wann müssen diese sich entscheiden?

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31. Januar.

Was muss ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau tun?

Ihr Aufgabenfeld beinhaltet Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Sühneverfahren in einfachen strafrechtlichen Angelegenheiten sowie den Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen.

Das hört sich alles sehr juristisch an. Welche Kenntnisse sollten die Bewerber mitbringen?

Weil die Arbeit der gemeindlichen Schiedsstelle unter dem Motto „Nicht richten, sondern schlichten!“ steht, sind für die Ausübung des Amtes spezielle Rechtskenntnisse nicht erforderlich.

Gibt es dennoch irgendwelche Anforderungen an die Bewerber?

Die Interessenten sollen das 25. Lebensjahr vollendet und den ständigen Wohnsitz in der Stadt Falkenberg/Elster haben. Sie sollten Autorität und die Fähigkeit besitzen, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten sowie über Verhandlungsgeschick verfügen. Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte sollte man zudem über ausreichend Bildung und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Wie viel Zeit muss man denn einplanen?

In der zurückliegenden Zeit wurde einmal im Monat eine Stunde Sprechzeit angeboten.

Wer noch unentschlossen ist und sich vielleicht informieren möchte, wo wendet er sich hin?

Wer Näheres über das Schiedsamt erfahren möchte, kann sich telefonisch unter der Rufnummer 035365 41131 an mich wenden. Konkrete Bewerbungen für das Amt sind schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes an die Stadt Falkenberg zu richten.

Mit Andrea Wagenmann sprach Sylvia Kunze

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Erstellt am: 14. Januar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 14. Januar 2012, 02:30 Uhr
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