09. Februar 2010, 00:00 Uhr

Gubener Auswanderer mit Kindersegen

Was das Standesamt alles über ehemalige Einwohner festhält

Guben Geburt, Namensänderung, Eheschließung, Kinder, Tod – seit 135 Jahren wird darüber im Gubener Standesamt akkurat Buch geführt. So ist auch bekannt, dass im Vorjahr ehemalige Gubener in aller Welt 623 Kinder bekommen haben, darunter einmal Drillinge und zwölfmal Zwillinge.

68 Kinder von Ex-Gubenern wurden im Vorjahr in Eisenhüttenstadt geboren, 72 in Forst, 55 in Cottbus, eins in Gubin, sieben weitere in Schweden, in den USA, der Ukraine, in Ungarn und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. „Der ,Rest' von 420 Kindern wurde in den anderen Bundesländern der BRD geboren, die meisten in Berlin. Das ist auffällig“, sagt die leitende Gubener Standesbeamtin Doris Friese. Sie erklärt zu diesem Wissen: „Immer dort, wo ein Personenstand eingetreten ist, werden alle Veränderungen im Geburtenbuch beurkundet.“

Seit dem Jahr 2009 werden auf Basis eines neuen Gesetzes auch Ehescheidungen in den Geburtenbüchern vermerkt. „Bisher hat schon bei so mancher Geburtseintragung der Platz für Personenstandsänderungen nicht ausgereicht, sodass wir Ergänzungen auf Papierstreifen, sogenannten Alongen, vornehmen mussten.  Jetzt wird es noch mehr und längere Alongen geben“, so Friese.

Die Erfassung aller Personenstandsänderungen im Geburtenbuch ermögliche zum Beispiel, dass nur Kontakt mit dem Geburtsstandesamt aufgenommen werden müsse, wenn es zum Beispiel um beglaubigte Ablichtungen des Geburtseintrages gehe. „Wir sind der erste Anlaufpunkt für den Betreffenden selbst oder Angehörige ersten Grades“, sagt Doris Friese. Und weiter: „Wenn wir die Mitteilung über den Tod eines gebürtigen Gubeners als Personenstandsänderung eintragen, dann sehen wir auch, ob der Verstorbene ein Testament bei einem Amtsgericht oder einem Notar hinterlegt hat. Wenn das der Fall ist, benachrichtigen wir den, der uns die Sterbemitteilung geschickt hat. So kann ein Testament, das amtlich hinterlegt wurde, nie durch die Maschen fallen.“ Aber das Standesamt werde auch von Amtsgerichten kontaktiert, wenn dort seit 30 Jahren ein Testament liegt.  „So lange besteht dort Aufbewahrungspflicht für ein solches Dokument. Wenn die Zeit abgelaufen ist, wird das Standesamt angefragt, ob der Testamentsleger noch lebt“, erläutert Doris Friese.

Doch die Gubener Personenstandsbücher sind nach wie vor unvollständig. „Guben ist die einzige Stadt an der Oder-Neiße-Grenze, die ihr Standesamt bis zum Jahr 1945 auf der anderen Seite des Flusses hatte“, hebt Friese hervor. „Für die Jahre 1939 bis 1945 haben wir überhaupt keine Registrierbücher, weder für Geburten, noch Heiraten noch Sterbefälle. Und ein Teil der Bücher der Jahrgänge 1876 bis 1939 befindet sich im polnischen Staatsarchiv in Stary Kieselin bei Zielona Góra und wird dort verwaltet“, sagt sie weiter.  Im Gegensatz zu den ersten Jahren nach der Wende, in denen Anfragen zu Personenstandsbelangen über die polnische Botschaft gegen mussten, besagen jüngere Erfahrungen, dass jetzige Anfragen direkt an polnische Standesämter und Staatsarchive gerichtet werden können und auch relativ zügig bearbeitet werden, so Doris Friese. Doch zuerst solle immer im Gubener Standesamt nachgefragt werden. Wenn das jeweilige Personenstandsbuch dort nicht vorliege, werde ein Negativbescheid erstellt.

Das Gubener Standesamt führt seit vielen Jahren auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Schenkendöbern die Personenstandsbücher der einstigen Standesämter in jetzigen Ortsteilen der Großgemeinde. Die Bücher von Lübbinchen und Schenkendöbern sind nur zum Teil, die von Lauschütz, Sembten und Groß Drewitz nur in bestimmten Jahrgängen vorhanden. Personenstandsbücher liegen im Gubener Amt auch von Horno, Bomsdorf, Groß Breesen (mit Grunewald und zum Teil Bresinchen), Jänschwalde und zum Teil Radewiese, ein Teil auch von Schlagsdorf vor.
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Erstellt am: 09. Februar 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 09. Februar 2010, 09:43 Uhr
Autor: Von Barbara Remus

Von Barbara Remus

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