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Gubener Auswanderer mit Kindersegen

Guben Geburt, Namensänderung, Eheschließung, Kinder, Tod – seit 135 Jahren wird darüber im Gubener Standesamt akkurat Buch geführt. So ist auch bekannt, dass im Vorjahr ehemalige Gubener in aller Welt 623 Kinder bekommen haben, darunter einmal Drillinge und zwölfmal Zwillinge.
09.02.2010
68 Kinder von Ex-Gubenern wurden im Vorjahr in Eisenhüttenstadt geboren, 72 in Forst, 55 in Cottbus, eins in Gubin, sieben weitere in Schweden, in den USA, der Ukraine, in Ungarn und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. „Der ,Rest' von 420 Kindern wurde in den anderen Bundesländern der BRD geboren, die meisten in Berlin. Das ist auffällig“, sagt die leitende Gubener Standesbeamtin Doris Friese. Sie erklärt zu diesem Wissen: „Immer dort, wo ein Personenstand eingetreten ist, werden alle Veränderungen im Geburtenbuch beurkundet.“

Seit dem Jahr 2009 werden auf Basis eines neuen Gesetzes auch Ehescheidungen in den Geburtenbüchern vermerkt. „Bisher hat schon bei so mancher Geburtseintragung der Platz für Personenstandsänderungen nicht ausgereicht, sodass wir Ergänzungen auf Papierstreifen, sogenannten Alongen, vornehmen mussten.  Jetzt wird es noch mehr und längere Alongen geben“, so Friese.

Die Erfassung aller Personenstandsänderungen im Geburtenbuch ermögliche zum Beispiel, dass nur Kontakt mit dem Geburtsstandesamt aufgenommen werden müsse, wenn es zum Beispiel um beglaubigte Ablichtungen des Geburtseintrages gehe. „Wir sind der erste Anlaufpunkt für den Betreffenden selbst oder Angehörige ersten Grades“, sagt Doris Friese. Und weiter: „Wenn wir die Mitteilung über den Tod eines gebürtigen Gubeners als Personenstandsänderung eintragen, dann sehen wir auch, ob der Verstorbene ein Testament bei einem Amtsgericht oder einem Notar hinterlegt hat. Wenn das der Fall ist, benachrichtigen wir den, der uns die Sterbemitteilung geschickt hat. So kann ein Testament, das amtlich hinterlegt wurde, nie durch die Maschen fallen.“ Aber das Standesamt werde auch von Amtsgerichten kontaktiert, wenn dort seit 30 Jahren ein Testament liegt.  „So lange besteht dort Aufbewahrungspflicht für ein solches Dokument. Wenn die Zeit abgelaufen ist, wird das Standesamt angefragt, ob der Testamentsleger noch lebt“, erläutert Doris Friese.


Von Barbara Remus
 
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