12. Juli 2009, 15:27 Uhr

Forsterin durchleidet Mobbing-Martyrium in DRK-Pflegeheim

Forster Pflegedienstleiterin bekommt 30 000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbings

Forst Vor dem Cottbuser Arbeitsgericht haben Mobbing-Betroffene bislang selten Schmerzensgeldansprüche durchsetzen können. Am Mittwoch gelang dies einer ehemaligen DRK-Pflegedienstleiterin aus Forst

Die Rechtsexperten Frank Jansen (l.) und Klaus Michael Alenfelder brachten den "Mobbingverlauf" der ehemaligen Forster Pflegeheimleiterin in grafischer Darstellung mit ins Cottbuser Arbeitsgericht. Foto: Daniel Preikschat
Eine solche Szene wie am Mittwoch hat sich im Cottbuser Arbeitsgericht wohl noch nie abgespielt: Die Rechtsanwälte Frank Jansen und Klaus Michael Alenfelder entrollten während der Verhandlung eine gut zwei Meter lange Papierbahn und hielten sie dem Richter vor. In beschrifteten Kästchen waren nebeneinander auf einer Zeitachse von 2004 bis 2009 die persönlichen Angriffe gegen ihre Mandantin stichpunktartig aufgezeichnet. Ein Versuch, 23 Seiten Klageschrift gegen die DRK Forst Stationäre Pflege und Service g GmbH sowie ihren Geschäftsführer Andreas K. anschaulich zu machen. Das Systematische der Persönlichkeitsverletzungen sollte offenkundig werden und damit deren Mobbing-Charakter.

Lesen Sie auf Seite 2: Martyrium Arbeitsalltag.



Laut der Klage und ihrer grafischen Darstellung war der Arbeitsalltag von Andrea Lober-Hippauf im Forster DRK-Pflegeheim ein Martyrium. Der Pflegedienstleiterin wurden Befugnisse entzogen, obwohl sie zuvor ein Qualitätszertifikat für die Einrichtung durchsetzen konnte. Sie wurde ignoriert, als sie Sicherheitsbedenken im Umgang mit den Heimbewohnern anmeldete, sie wurde frauenfeindlich beleidigt, wegen Akten-Unterschlagung angezeigt und schließlich zweimal gekündigt. Dabei, so ihr Anwalt Jansen, hat das Arbeitsgericht schon die erste Kündigung für unwirksam erklärt und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen der angeblichen Unterschlagung sofort eingestellt. „Was passiert ist, war fies und gemein“, resümierte Frank Jansen. Aus Sicht der DRK Forst Stationäre Pflege und Service g GmbH sah das ganz anders aus. „Einige Dinge sind nicht so gelaufen wie sie hätten laufen sollen“, räumte der DRK-Anwalt Wolfgang Günther ein. Nie jedoch sei die Kompetenz der Pflegedienstleiterin infrage gestellt worden, nie sei sie von ihrem Vorgesetzten bewusst oder gewollt gemobbt worden.

Lesen Sie auf Seite 3:  Mobbingnachweis schwer zu erbringen.

Für Richter Dr. Friedrich-Wilhelm Schönfeld stellten sich Geschäftsführer und Pflegeheimleiterin als „völlig unterschiedliche Charaktere“ dar. Zwischen der emotionalen Frau und ihrem nüchternen Chef habe die Chemie nicht gestimmt. Nur dürfe das nicht dazu führen, dass es keine Freundlichkeit mehr gibt im Berufsalltag und dass am Ende eine Kündigung stehen muss, führte Schönfeld aus. Sein wenig später verkündetes Urteil dürfte dem DRK in Forst und Andreas K. schwer im Magen liegen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pflegedienstleiterin, die mittlerweile einem Auflösungsvertrag zugestimmt hat, „schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen zugefügt“ wurden. Deshalb müssen DRK und Geschäftsführer der Klägerin 30 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Auch für mögliche Gesundheits- oder Vermögensschäden haben die Verurteilten aufzukommen. Dies könnte bald der Fall sein. Denn Andrea Lober-Hippauf befindet sich nach Aussage ihrer Anwälte in ärztlicher Behandlung – wegen Depressionen, Angst, Unruhe und Schlafstörungen. Nach Auskunft von Arbeitsgerichtssprecher Klaus Mittelstädt haben Mobbing-Klagen in Cottbus nur selten Erfolg. Oft behaupteten die Kläger, dass sie von ihren Kollegen ausgegrenzt werden, was die Kollegen naturgemäß anders sehen. Da falle es schwer, den Mobbing-Vorwurf auch zu belegen.

Lesen Sie auf Seite 4: Zahl der Fälle nimmt zu.



Das ist das Problem“, sagt Klaus Michael Alenfelder, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, die sich auch mit Mobbing befasst: „Bei Mobbing trägt der Kläger die Beweislast.“ Längst nicht jeder aber dokumentiere die Angriffe gegen seine Person so akribisch wie das seine Mandantin Andrea Lober-Hippauf getan habe. Ihr Erfolg vor Gericht, hofft Alenfelder, könnte andere motivieren, sich ebenfalls zu wehren. Schließlich würden Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz immer mehr zunehmen. Deshalb sei 2006 das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, so der Rechtsexperte. Auf das AGG könnten sich Mobbing-Betroffene immer dann berufen, wenn sie wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.

Alenfelder vertritt mit seinem Kollegen Jansen, der zugleich Direktor der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen ist, deutschlandweit rund 40 Arbeitnehmer, die diskriminiert oder gemobbt wurden. „Wir prüfen vorher genau“, sagt Alenfelder. Nur etwa 40 Prozent der ihnen angetragenen Fälle nehmen die beiden Anwälte auch an. Für Mobbing- und Diskriminierungsfälle, die vor Gericht verhandelt wurden, gibt es noch keine Statistik. Verschiedene Studien lassen jedoch die immer größer werdende Dimension des Problems erkennen. So ermittelte das Markt- und Sozialforschungsinstitut IFAK im hessischen Taunusstein 2008, dass jeder Achte im Job gemobbt wird. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschreibt den typischen Mobber als 34- bis 54-jährigen männlichen Vorgesetzten, der aus Angst, Neid, Frust oder falsch verstandenem Ehrgeiz handelt. 
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Erstellt am: 12. Juli 2009, 15:27 Uhr
Geändert am: 12. Juli 2009, 16:33 Uhr
Autor: Von Daniel Preikschat

Von Daniel Preikschat

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