09. Februar 2012, 00:00 Uhr

Patientenverfügung: Statt Internetvordruck lieber individuelle Wünsche festlegen

Geschäftsführer der Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH aus Dresden gibt helfende Hinweise / Auch Betreuungsverfügung muss extra verfasst werden

Finsterwalde Das Für und Wider sowie der Umgang mit Patientenverfügungen, das hat im Mittelpunkt gestanden bei einer Informationsveranstaltung in Finsterwalde. Eberhardt Lenkardt, Geschäftsführer der Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH (GFVV) aus Dresden, gab in seinem Vortrag helfende Hinweise dazu.

Eberhardt Lenkardt, Geschäftsführer der Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH, erklärt Annemarie und Helmut Ebertowski, worauf sie bei ihrer Patientenverfügung achten müssen. Foto: Holger Manigk/hmk1
Will ich künstlich weiterleben, falls ich nach einem Unfall das Bewusstsein verliere? Wer soll entscheiden, ob „der Stecker gezogen“ wird? Obwohl solche Fragen viele Menschen beschäftigen, hat nur jeder Zehnte eine Patientenverfügung.

Dieser erstaunlich geringe Anteil hat sich auch bei einer Infoveranstaltung in den Räumlichkeiten der Finsterwalder WDK gezeigt. Dass das Thema besonders für ältere Menschen immer wichtiger wird, zeigte sich ebenfalls, da vor allem Senioren den Vortrag gespannt verfolgten. Wilfried Kerstan vom Veranstalter, der Wirtschafts- und Dienstleistungskanzlei, war selbst über das Interesse überrascht: „Weil die ersten Termine jetzt und im Februar so schnell ausgebucht waren, laden wir im März zu weiteren Referaten ein.“

Die große Mehrheit der Interessierten kam mit demselben Problem: Sie möchten gern selbst eine Patientenverfügung erlassen, wissen aber nicht, was dabei zu beachten ist, welche Risiken lauern. Brigitte Franzeck beispielsweise sagte: „Ich schiebe diese Sache schon viel zu lange vor mir her, doch viele Dinge, die man dazu hört, sind widersprüchlich.“ Lenkardt dagegen machte unmissverständlich klar, worauf es beim Verfassen einer Patientenverfügung ankommt: Sie muss eindeutig formuliert sein und möglichst präzise auf verschiedene Notsituationen bezogen. Nur so könne der behandelnde Arzt eine Entscheidung im Falle einer notwendigen Operation fällen. Sonst stünde er vor der Wahl zwischen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung, „quasi Pest oder Cholera“, erklärt Eberhardt Lenkardt.

Doch nicht nur die Patientenverfügung, die regelt, wann der Betroffene am Leben erhalten werden will und wann nicht, ist wichtig.

Dazu gehört immer auch eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht, mit der ein Vertreter gewählt wird, falls man selbst nicht mehr entscheiden kann. Unter den Gästen der Infoveranstaltung verfügte nur das Ehepaar Ebertowski über ein solches Dokument. Annemarie Ebertowski erläutert: „Mein Mann und ich haben uns zunächst gegenseitig als Bevollmächtigte bestimmt. Als Ersatz stehen unsere fünf Kinder parat, die sich untereinander abstimmen sollen, falls wir beide geistig nicht mehr frisch sind.“

Sie hatten nur den Fehler gemacht, ihre Verfügung aus vorgefertigten Quellen zusammenzusetzen, wie Lenkardt bei einem kritischen Blick auf die Formulare von Helmut Ebertowski und seiner Frau bemerkte. Der Experte überraschte die beiden damit vollkommen. „Sie müssen sich von ihrer Hausärztin auch nicht bescheinigen lassen, dass sie noch geschäftstüchtig sind. Ihre eigene Unterschrift reicht dafür vollkommen aus“, klärte er die perplexen Ebertowskis auf. Genauso seien Vordrucke aus dem Internet ungeeignet, da sie niemals individuelle Wünsche für den Notfall beschrieben.

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Erstellt am: 09. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 14. Februar 2012, 10:53 Uhr
Autor: Holger Manigk / hmk1

Holger Manigk / hmk1

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