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Elsterwerda

Nicht ein Widerruf beim Fahren mit 17

Bad Liebenwerda Ob beim Beantragen eines Führerscheines, als ertappter Temposünder oder mit Verkehrsregelungen konfrontierter Verkehrsteilnehmer – Berührungspunkte zur Arbeit des Straßenverkehrsamtes des Landkreises gibt es in vielerlei Hinsicht. Die RUNDSCHAU sprach mit Amtsleiter Stefan Wagenmann.

07.09.2010
Stefan Wagenmann Archivfoto: Gückel/svg1
Jede neue Fahrerlaubnis soll laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ab 2013 nur noch 15 Jahre anerkannt sein. Danach müssen die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Auf zusätzliche Gesundheits-, Seh- oder Fahrtauglichkeitstests will die Regierung verzichten. Was meinen Sie dazu?
Wenn Sie sehen würden, wie manche Fahrerlaubnis aussieht, dann würden Sie den Umtausch nach einer gewissen Zeit auch befürworten. In anderen Ländern ist das schon lange üblich. Was die Verkehrssicherheit angeht, so ist Deutschland mit seinem bisherigen Vorgehen auf einem guten Weg. Gesundheitliche Probleme spielen als Unfallursache eine untergeordnete Rolle, meist ist es Unaufmerksamkeit, die zu Unfällen führt. Und Inhaber der Führerscheinklasse D-C , die Personen befördern oder Lkw fahren, sind ohnehin verpflichtet, ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern zu lassen.

Auf die Temposünder wirkt das Straßenverkehrsamt erzieherisch mithilfe von Geschwindigkeitsmessanlagen ein?
Wir haben acht stationäre und drei mobile Anlagen. Eine der mobilen Kameras kann sogar ohne ein Fahrzeug eingesetzt werden - schnell und ohne komplizierte Vorbereitung.

In welche Falle tappen die Sünder am häufigsten?
Spitzenreiter sind die Anlagen in Hohenbucko und Kahla. Als im Sommer im Kiebitzer Weg in Falkenberg mal für drei Stunden mobil in einer 30er-Zone gemessen wurde, waren 47 Fahrzeuge zu schnell unterwegs.

Da waren Sie auf Wunsch von Anliegern im Einsatz?
Ja, es werden im Messplan immer wieder Hinweise von Gemeinden oder Bürgern berücksichtigt.

Sind neue Standorte für Messanlagen vorgesehen?
Im Moment sind keine Veränderungen im Gespräch. Im Rahmen der Unfallkommission kann es jedoch auf Grund von bestimmten Entwicklungen zu Entscheidungen zu neuen Standorten kommen. Dabei sind jedoch die Kosten nicht außer Acht zu lassen. Mit allem Drum und Dran kommt man bei einer neuen stationären Anlage auf rund 70 000 Euro.

Sie nehmen doch aber auch allerhand ein?
Es sind pro Jahr im Schnitt immer so um die 1,3 Millionen Euro, die in den Kreishaushalt fließen. Und um Ihre nächste Frage vorwegzunehmen - wir haben da kein Planziel zu erfüllen. Im vergangenen Jahr hatten wir 28 877 Verfahren - meist im Verwarngeldbereich - zu bearbeiten.

Wie hat sich das begleitete Fahren mit 17 Jahren bewährt?
Ich war davon am Anfang zugegebenermaßen nicht so begeistert. Aber inzwischen sprechen die Zahlen für sich. Zum 30. Juni dieses Jahres hatten wir im Landkreis 1939 Teilnehmer (922 männlich, 1017 weiblich, d.R.) und es gab nicht einen Widerruf. Den gibt es, wenn ein 17-Jähriger ohne den vorgeschriebenen Begleiter fährt. Jugendliche, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, sind deutlich weniger am Unfallgeschehen beteiligt als andere bis 25-Jährige, die laut Statistik überdurchschnittlich viele Unfälle verursachen. Ab 1. Januar 2011 ist das begleitete Fahren mit 17 kein Versuchsmodell mehr, sondern ich gehe davon aus, dass das Straßenverkehrsgesetz dahin gehend geändert wird.

Das Straßenverkehrsamt kommt auch in die Situation, Führerscheine einziehen zu müssen?
Ja, wenn es zum Beispiel Hinweise von der Polizei gibt, müssen wir handeln. Das kann im Falle von Alkohol oder Drogen am Steuer oder von gesundheitlichen Einschränkungen der Fall sein. Etwa 150 Fälle sind im ersten Halbjahr 2010 bisher zusammengekommen. Die Zahl ist insgesamt leicht rückläufig.

Das kann auch passieren, wenn jemand sturzbetrunken auf dem Fahrrad erwischt wird?
Ja, das weiß mancher gar nicht. Wir hatten zuletzt einen jungen Mann, der mit 2,04 Promille Rad gefahren ist. Er musste zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. 1,6 Promille ist die absolute Grenze für Radfahrer, selbst auf ein Dreirad darf man sich da nicht mehr setzen und damit im öffentlichen Straßenverkehr fahren.

Das Straßenverkehrsamt ist auch dafür zuständig, welche Verkehrsschilder wo aufgestellt werden. Da gibt es doch sicher mehr Wünsche, als Sie erfüllen können?
Wir sind angehalten, so wenig Schilder wie möglich zu genehmigen. Das trifft nicht immer auf Verständnis bei den Bürgern. Viele Schilder führen aber auch zu einem Gewöhnungseffekt. Bei den jährlichen Verkehrsschauen wird regelmäßig über den Sinn oder Unsinn von Schildern gesprochen. Wenn sich wie zum Beispiel aufgrund von Baumaßnahmen der Verkehr der Bundesstraße durch Wehrhain drängte, dann haben wir nicht lange überlegen müssen, um ein 30 km/h- Schild aufzustellen. Die Tröbitzer haben nach wie vor Interesse daran, den zurückgebauten Fußgängerüberweg am Schwimmbad neu anzulegen. Dagegen spricht unter anderem die zu geringe Zahl der Querungen je Stunde. Zur Vorbereitung solcher Entscheidungen wird ein Verkehrszählgerät genutzt, das die Verkehrsbewegungen in beide Richtungen misst.

Eine echte Neuigkeit gibt es in Elbe-Elster hinsichtlich der Parkerleichterungen für Behinderte?
Da sind wir Vorreiter in Brandenburg. In Kürze wird - bis auf die Stadt Mühlberg - allen Gemeinden das Recht übergeben, Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu bewilligen, also den blauen und orangenen Parkausweis auszustellen.

Mit Stefan Wagenmann sprach

Gabi Böttcher
 
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