17. Februar 2010, 00:00 Uhr

Viele Cottbuser sind in die Abo-Falle getappt

Leichtfertige Unterschriften unter dubiosen Verträgen holen Reisemesse-Besucher ein

Cottbus „Das war aber auch selten dämlich von uns“, sagt Elvira D.* aus Cottbus. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hatte sie sich im Januar auf der Cottbuser Reisemesse schlau machen wollen – und war in die Abo-Falle getappt. „Das ist kein Einzelfall“, bestätigt Verbraucherschützerin Sabine Klauke-Fritschka.

Genau unter die Lupe sollte das Kleingedruckte genommen werden. Der Teufel liegt häufig im Detail. Foto: LR-Archiv
Eine Vielzahl farbenfroher Prospekte mit den schönsten Reisezielen hatte das Rentner-Ehepaar bei seinem ausgiebigen Messe-Rundgang in Augenschein genommen. „Wir sind gleich mit dem Rolly losgezogen. Die Zeitungen bringen ja ganz schön was an Gewicht auf die Waage“, erzählt die Cottbuserin. Solange sie fit seien und die Gesundheit es zulasse, wollten sie sich die Welt noch anschauen. Ein sonniges Plätzchen im Süden hätten sie für den Herbst ins Auge gefasst.

Doch beim Durchsehen der eingesammelten Reiseangebote daheim kam dann der Schock: „Plötzlich hatten wir ein Zeitschriften-Abonnement vom VSR Verlag Service München für ein Jahr, das uns auf der Reisemesse als eine kostenlose Leseprobe für zwei Monate untergejubelt worden war“, erzählt Elvira D. Sie habe diese Bestellung unwissentlich unterschrieben. „Wir hatten uns so nett unterhalten an dem Stand“, sagt sie.  Das Kleingedruckte auf dem Papier habe sie leider erst viel später zu Hause gelesen, ergänzt die Cottbuserin kleinlaut. Und dort steht schwarz auf weiß, dass das zweimonatige unentgeltliche Abonnement nahtlos in ein für zehn weitere Monate kostenpflichtiges übergeht, wenn es nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen wird. „Dafür ist es jetzt zu spät“, stellt Elvira D. mit Wut im Bauch fest. Die Frist sei längst verstrichen.

Für Sabine Klauke-Fritschka, die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle Cottbus, ist der Verlag kein unbekannter. Zeitschriftenwerber, die für das Unternehmen Abos akquirierten, seien schon in der Sprem und in der Nähe der Universität unangenehm für zu gutgläubige Bürger in Erscheinung getreten. „Die Leute lesen leider nach wie vor oft nicht, was sie unterschreiben“, bestätigt die Verbraucherschützerin.  Problematisch für die Reisemesse-Opfer sei, dass ein auf einer solchen Ausstellung besiegelter Vertrag über die normale 14-tägige Frist hinaus in der Regel nicht so einfach wie ein Haustürgeschäft, ein Abschluss auf der Straße oder während einer Kaffeefahrt widerrufen werden könne. Denn eine Messe gelte nicht als Freizeitveranstaltung. Und das wüssten die unseriösen Werber auch. „Hier merken die meisten geprellten Bürger erst, dass sie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben, wenn das zweimonatige kostenlose Probelesen vorbei ist und die Rechnung zugestellt wird“, schildert Sabine Klauke-Fritschka die Erfahrungen. Dies dürfte mit Rückblick auf die Cottbuser Reisemesse dann im März der Fall sein.

Einige Bürger haben sich schon beim Messe-Veranstalter, der p+a Agentur in Cottbus, gemeldet. „Wir haben die Rücknahme der Abonnements erreicht“, sagt Agenturchefin Viola Beyer-Hoppe.  Das Unternehmen, das Messebesuchern offensichtlich dubiose Zeitschriften-Abos des Münchner Verlages aufschwatzte, sei aus Mecklenburg-Vorpommern gewesen und habe „sich mit normalen Reise-Offerten angemeldet“. Am Stand sei auch nicht erkennbar gewesen, dass neben Urlaubsangeboten auch Abonnements geworben wurden.



Kein Messe-Veranstalter sei davor gefeit. „Schließlich tun die Anbieter nichts Verbotenes“, stellt Beyer-Hoppe fest. Ärger könnten Besucher sich und auch dem Messe-Veranstalter, dessen Ruf durch unseriöse Werber geschädigt werde, nur ersparen, wenn sie das Kleingedruckte lesen und den Stift zur Unterschrift weniger schnell zücken.

Das rät auch Verbraucherschützerin Sabine Klauke-Fritschka dringend. Sie macht den in die Abo-Falle geratenen Messegästen aber auch Hoffnung: „Wir haben schon öfter Verträge dieses Verlages geprüft und mit etwas Mühe auch nach der verstrichenen Widerrufsfrist erfolgreich kündigen können“, sagt sie. Einige Kontrakte des Unternehmens hätten eine mangelhafte Rechtsbelehrung zum Widerruf aufgewiesen. Die abgeschlossenen Verträge bedürfen jedoch der Einzelfallprüfung.

*Name geändert

Sabine Klauke-Fritschka.
 
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Erstellt am: 17. Februar 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 22. Februar 2011, 11:55 Uhr
Autor: Von Kathleen Weser

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