Region Bei Waldbrandwarnstufe III und IV gilt im Landkreis Spree-Neiße, anders als in allen anderen Kreisen des Landes, ein allgemeines Betretungsverbot für die Wälder. Nach dem Votum der Arbeitsgruppe „Schutz der Wälder“ soll das auch so bleiben.
15.03.2010
„Für uns spielt es keine Rolle, was andere Landkreise machen. Was sich bei uns bewährt hat, sollten wir nicht abschaffen“, damit fasste Marlies Kulka, die Fachbereichsleiterin Ordnung, Sicherheit und Verkehr in der Kreisverwaltung Spree-Neiße, die Position der Arbeitsgruppe „Schutz der Wälder“ zusammen, die am gestrigen Mittwoch im Forster Kreishaus getagt hat.
Der Landesbetrieb Forst hatte die Arbeitsgruppe aufgefordert, ihre Position zu überdenken, bei Waldbrandwarnstufe III und IV ein generelles Betretungsverbot für die Wälder auszusprechen. Spree-Neiße stehe mit diesem Vorgehen im Land allein da und in Zeiten des Handys sei eine schnelle Alarmierung im Brandfall möglich, so die Argumentation der Landesforstbehörde.
„Ich finde, wir sollten die Regelung beibehalten, die in den Köpfen der Spree-Neiße-Bevölkerung drin ist“, gab der Peitzer Amtsbrandmeister Gerd Krautz zu bedenken. Außerdem sei der Handyempfang nicht überall im Kreis gegeben.
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