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Cottbus

Rettung für das Cottbuser Job-Center-Modell in Sicht

Cottbus Langzeitarbeitslose Cottbuser sollen auch künftig für Leistungen zum Lebensunterhalt und Hilfen zur Finanzierung der Wohnung nur eine Anlaufstelle haben: das JobCenter der Arbeitsgemeinschaft (Arge) aus Bundesagentur für Arbeit und Stadt. Dieses Hartz IV-Modell steht auf der Kippe (siehe Hintergrund), soll jetzt aber durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene gerettet werden.

09.02.2010
Berndt Weiße

Bernd Weiße (parteilos), der Leiter des Geschäftsbereiches Jugend, Kultur und Soziales im Cottbuser Rathaus, atmet auf. „Es wäre der beste Weg für die betroffenen Bürger und die beteiligten Verwaltungen, die Argen durch eine Grundgesetzänderung verfassungskonform zu machen“, sagt er. „Denn das Modell hat sich in Cottbus gut bewährt. Wir wollen es weiterführen“, so Weiße. Mit der „Leistung beider Partner aus einer Hand“ sei es gelungen, erwerbslose Menschen in teilweise verzweifelten Lebenslagen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Nachdem das Modell der Arbeitsgemeinschaft aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zur Finanzierung in Frage gestellt worden war, hatte sich Weiße gemeinsam mit der Führungsspitze der hiesigen Arbeitsagentur schon auf einen finanziellen Kraftakt der Aufgabentrennung eingestellt. Darüber informierte er während der jüngsten Beratung auch die Sozialausschuss-Mitglieder.

Derzeit steht im Raum, die originären Aufgaben der Arbeitsagentur und der Stadt ab dem Jahr 2011 wieder mit jeweils eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrnehmen zu müssen. Dafür müsste im Cottbuser Rathaus ein neuer Servicebereich aufgebaut werden, in dem die Leistungen für Unterkunft und Heizung berechnet würden. Generelles Kooperationsziel soll laut Weiße zwar weiter sein: Der Bürger stellt einen Antrag und erhält – dann von zwei Behörden – in einem Briefumschlag zwei Bescheide, den über die Kosten zum Lebensunterhalt von der Arbeitsagentur und den von der Stadt für die Wohnkosten. Denn: „Der Bürger muss Verwaltungsentscheidungen dem zuständigen Träger klar zuordnen können“, so Weiße. Doch mit Änderung des Grundgesetzes würde dieser Aufwand entfallen. KaWe
KaWe
 
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