Kurzer Weg für Cottbuser TIP-Pläne
Cottbus
Das brandenburgische Bauministerium erklärt die Stadt Cottbus für das Baugenehmigungsverfahren für den Technologie- und Industriepark zuständig. Wie die Pressereferentin des Ministeriums, Petra Dribbisch, mitteilt, soll damit eine investorenfreundliche Entwicklung des Gebiets ermöglicht werden.
„Für das Baugenehmigungsverfahren ist als Ansprechpartner und Entscheider nur eine Behörde statt zwei zuständig“, erläutert sie. „Für Investoren kann das Baugenehmigungsverfahren damit einfacher und kürzer werden.“ Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft habe als oberste Bauaufsichtsbehörde die Stadt Cottbus für alle Bauverfahren zuständig erklärt, die im Gebiet des Technologie- und Industrieparks stattfinden. Für das gebietsübergreifende Bauvorhaben könne nun der Investor eine Baugenehmigung aus einer Hand erhalten. Eigentlich müsste nach Angaben des Ministeriums in einem solchen Fall entweder eine Aufteilung des Vorhabens oder eine aufwändige Abstimmung zwischen den beiden Baubehörden erfolgen.
Die Verschiebung der örtlichen Zuständigkeit sei gemeinsam vom Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus beantragt worden. Sie wird laut Ministerium zum 1. März 2010 wirksam.
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