13. März 2010, 00:00 Uhr

Buchruckers Schießbefehle

Vor 90 Jahren gab es „Blutopfer” in Cottbus

In loser Folge berichtet der Cottbuser Heimatforscher Heinz Petzold über die Stadtgeschichte. Diesmal hat er sich mit dem 16. März 1920 beschäftigt – als Soldaten auf Anhänger des Arbeiter- und Soldatenrates schossen.

Vor 90 Jahren – am Dienstag, 16. März 1920, eröffneten Soldaten der Cottbuser Garnison das Feuer auf demonstrierende Anhänger des Cottbuser Arbeiter- und Soldatenrates am Spremberger Turm. Den Einsatzbefehl hatten sie von dem sich selbst ernannten Garnisonsältesten von Cottbus, Major Buchrucker, erhalten. Dieser Angriff der „Franzisten“, wie sie unter den Demokratiewilligen genannt wurden, führte in den frühen Abendstunden zu „Blutopfern in Cottbus: vier Tote, fünf Verwundete“, wie der Cottbuser Anzeiger in seiner folgenden Ausgabe des nächsten Tages berichtete. Das Bataillon Franz, das aus dem Kaiser-Franz-Garde-Grenadierregiment Nr. 2 gebildet worden war und sich nun II. Bataillon Reichswehr-Infanterie-Regiment Nr. 30 bezeichnete, wurde am 3. Juli 1919, nachdem es als Teil der Garde-Kavallerie-Schützen-Division an den Januar- und Märzkämpfen 1919 gegen die Berliner Arbeiter teilgenommen hatte, als „zuverlässig“ in der Cottbuser Alvensleben-Kaserne garnisoniert. Damit fand Ende des Jahres 1919 die Räteherrschaft ihr Ende. Buchruckers Schießbefehl vom 16. März 1920, der, wie von ihm behauptet, nicht mit direkten Schüssen auf die Demonstrierenden zielte, hatte die sich zum „Generalstreik“-Sammelnden zur Gegenwehr herausgefordert. Der Polizeibericht wies nach, dass der Kaufmann Herrmann Jung durch Kopfschuss, der Bauunternehmer Max Hermann durch Lungenschuss, der Fleischergeselle Ferdinand Fest durch Hinterkopfschuss und der Eisenbahner Brauschke durch Bauchschuss getötet wurden. Das waren keine „Querschläger des Spremberger Turmes“, wie von Buchrucker behauptet wurde, sondern ein Schießbefehl zum Mord. Die zuvor von den Arbeiter- und Soldatenräten mobilisierten revolutionären Niederlausitzer Arbeiter bildeten bewaffnete Abteilungen, um sich als „Rote Armee“ zur Wehr zu setzen. Zu den folgenden Auseinandersetzungen veröffentlichte Buchrucker eine Darstellung der Märzereignisse mit der Bezeichnung „Der Aufruhr bei Cottbus“. Diese Beschreibung ist Ausdruck vollziehender „Militärdiktatur“ gegenüber Demonstranten. Durchzusetzen war das nur per „Schießbefehl“. Seine „Frontstärke“ betrug: „5. Kom.= 10 Gruppen, 6. Komp. = 7 Gruppen, 7. Komp. = 11 Gruppen, 8. Komp. = 10 schwere Maschinengewehre und die Batterie mit 4 Feldkanonen 96 neuer Art“. Ferner bewachten 120 Zeitfreiwillige die Kasernen. Das Landsturmbataillon III/8, Bewacher der Gefangenenlager Sielow und Merzdorf, hatte nach Buchrucker etwa 520 Offiziere und Mannschaft, wovon nur 400 „fronttauglich“ waren und gegen die anrückenden „Banden“, wie er die bewaffneten Arbeiter der Niederlausitzer „Roten Armee“ betitelte, eingesetzt wurden. Am Morgen des 16. März fuhr ein Zug bewaffneter Senftenberger Arbeiter in Drebkau ein. Wenig später war die Straße Cottbus-Spremberg besetzt. Bei Branitz drangen Bewaffnete zur Stadt vor. Buchrucker setzte die 6. und 7. Kompanie, verstärkt mit schweren Maschinengewehren, ein. Die Auseinandersetzung endete mit der Gefangennahme 18 bewaffneter Arbeiter und mehrerer Verwundeter, die in Branitzer Häusern untergebracht wurden. Buchruckers Militär zog sich in die Kaserne zurück, da die Dörfer südlich von Cottbus von „starken Banden“ besetzt waren. Am nächsten Tag rückten die 5. und 7. Kompanie aus, um bald bei Ströbitz beschossen zu werden. Es war der Anfang des „Gefechts bei Drebkau“, das sich als Kraftprobe beiderseits entfaltete. Buchruckers 7. Kompanie kam bei Löschen zum Stehen und wurde durch „bewaffnete Banden“ von Auras her bedrängt. Erst mit Buchruckers Schießbefehl seiner Artillerie erfolgte nachmittags die Besetzung von Drebkau. Beiderseits waren Tote und Verwundete zu verzeichnen, doch das interessierte Buchrucker nicht. Auf seinem Rückmarsch nach Cottbus musste er dafür Sachsendorf kämpfend durchziehen und weitere Verluste hinnehmen. Die Rote Armee hatte Cottbus im Osten, Süden und Westen umstellt. Am 19. März kam es zum Kampf bei Willmersdorf. Zur Entlastung Buchruckers war ein Panzerzug gekommen, der nördlich Willmersdorf auf den nachfolgenden Zug der 2. Maschinengewehrkompanie des Frankfurter Infanterie-Regiments 105 aufgefahren war. Beide mussten sich bei den Aufräumarbeiten zugleich dem Angriff erwehren. Buchruckers Schießwütigkeit fand ihren Ausdruck, indem er seine 7. Kompanie zum „Eisenbahn-Kampfzug“ organisierte und in Marsch setzte. Verluste gab es auf beiden Seiten. Es gelang ihm aber nicht, trotz Rücktritts von Kapp und Lüttwitz, die Revolution in Cottbus zurückzudrehen. Mit dem Ende des Generalstreiks war auch Buchruckers „Verordnung vom 16. März 1920“, in der es heißt: „. . . jede Versammlung ohne Warnung durch Feuer gesprengt wird“ hinfällig. Vielmehr sah er sich wegen „zerstreuter angesammelter Banden“ veranlasst, am 20. März zu erklären: „Ich lege die vollziehende Gewalt nieder!“ Buchrucker hatte nichts dazugelernt. Das bewies er 1922/23 als Organisator der „Schwarzen Reichswehr“ in Ostelbien.
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Erstellt am: 13. März 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 13. März 2010, 01:34 Uhr
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