Lakoma verliert Status als Schutzgebiet
Cottbus. Das Brandenburger Umweltministerium hat den noch aus DDR-Zeiten bestehenden Status als Landschaftsschutzgebiet (LSG) für die Lakomaer Teiche aufgehoben. Das bestätigte Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade.
03.07.2007
Damit ist der Weg frei, um eine vom Verwaltungsgericht Cottbus geforderte Nachbesserung zum Planfeststellungsbeschluss für das Abbaggern der Teiche durch den Tagebau Cottbus-Nord zu erfüllen. Das Landesbergamt kann nun, voraussichtlich im Sommer, einen entsprechenden Ergänzungsbeschluss fassen. Die Grüne Liga hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt und insoweit recht bekommen, dass die Verwaltungsrichter die Aufhebung der LSG-Verordnung von 1968 in einem formalen Verfahren forderten.
Ob der Tagebau im Herbst in das Teichgebiet vorrückt oder angehalten wird, entscheidet in wenigen Tagen das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg (OVG), wo die Klage der Grünen Liga inzwischen anhängig ist. Das OVG erwägt, den Europäischen Gerichtshof in das Verfahren einzubeziehen. Die Folge wären ein bis zwei Jahre Zeitverzug. Der Tagebau Cottbus-Nord erreicht im Herbst die Sicherheitslinie für die Lakomaer Teiche. (Eig. Ber./sim)
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