Juni 2004: Der Nachbar beantragt beim Verwaltungsgericht Cottbus, dass die Bauaufsichtsbehörde des Kreises den Abriss anordnet.
Oktober 2004: Das Gericht entscheidet, der Abriss muss verfügt werden, sonst drohen 5000 Euro Zwangsgeld. Die Beschwerde des Kreises wird zurückgewiesen, der Kreis zahlt das Zwangsgeld.
November 2005: Der Kreis erteilt Familie Manteufel ohne erneuten Antrag eine neue Baugenehmigung. Manteufels klagen erfolgreich dagegen.
Dezember 2006: Manteufels werden aufgefordert, das Haus bis zum Jahresende abzureißen. Der Termin wird immer wieder verlängert. Parallel dazu klagen Manteufels zivilrechtlich gegen den Kreis auf Schadenersatz.
Dezember 2009: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Rechtmäßigkeit eines zweiten Zwangsgeldes von 10 000 Euro gegen den Spree-Neiße-Kreis. Vier Wochen später fällt dort die Entscheidung, sich nicht länger gegen den Abriss zu stellen.
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