Vom Baubeginn bis zur Abrissverfügung – eine Chronik
Spremberg Juni 1994: Familie Manteufel stellt einen Bauantrag. Die Baugenehmigung wird sechs Wochen später erteilt.
06.02.2010
Zerstörte Existenz
September 1994: Nachbar erhebt Widerspruch gegen die Baugenehmigung. Ende des Monats wird ein mündlicher Baustopp ausgesprochen. Zwei Monate später darf weitergebaut werden.
Januar 1995: Nachbar klagt gegen die Baugenehmigung der Familie Manteufel. Es kommt im März zum erneuten Baustopp.
Juni 1995: Familie Manteufel bekommt einen Abweichungsbescheid des Kreises, wonach sie bauen darf. Die Interessen des Nachbarn seien nicht beeinträchtigt. Der Nachbar klagt gegen diesen Bescheid.
März 1999: Das Verwaltungsgericht Cottbus hebt Baugenehmigung und Abweichungsbescheid als rechtswidrig auf. Der Landkreis legt dagegen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist Rechtsmittel ein, so dass dieses Urteil rechtskräftig wird.
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