Während die Politik heftig um die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern streitet, blicken die Betroffenen voller Hoffnung nach Karlsruhe.
Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.
Am Dienstag befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit den Hartz-IV-Sätzen bei Kindern. (Archiv- und Symbolbild)
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