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Politik

Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig

 Video Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen.
09.02.2010
Kinder schauen Spielzeug im Schaufenster an
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet sein Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder.
Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.

Missbrauch bei Hartz IV nimmt zu
Einem Medienbericht zufolge hat der Missbrauch bei Hartz IV im vergangenen Jahr deutlich zugenommen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen.
dpa/boc
 
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