09. Februar 2012, 00:00 Uhr

Anwalt gegen pauschale Entschädigung

Singen 11 000 Euro pauschale Entschädigung sollen Passagiere des havarierten Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ bekommen. Rechtsanwalt Andreas Widmann, der sechs Urlauber aus Deutschland, vertritt, hält dies nicht in jedem Fall für angemessen.

„Wir müssen jeden Fall individuell betrachten“, sagte Widmann. Manche Opfer hätten bei dem Unfall unter Todesangst gelitten. Die angebotene Entschädigung sei angemessen für Passagiere, die keine bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden davontragen, sagte der Anwalt aus Singen (Baden-Württemberg). Anders liege der Fall beispielsweise bei einer schwangeren Mandantin: „Die Frau hatte nicht nur Angst um ihr eigenes Leben, sondern auch davor, dass dem Ungeborenen etwas passiert.“ Hinzu kommt der materielle Schaden.
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Erstellt am: 09. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 09. Februar 2012, 03:03 Uhr
Autor: dpa/mar

dpa/mar

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