02. Februar 2012, 00:00 Uhr

Stock verteidigt Vorgehen bei Beobachtung Krimineller

Ex-Verfassungsschutzpräsident als Zeuge gehört

Dresden 2007 sorgten Meldungen vom Sachsensumpf für Schlagzeilen. Justiz und Politik sollten in Organisierte Kriminalität verwickelt sein. Staatsanwälte fanden nichts, der Landtag untersucht noch immer.

Sachsens Verfassungsschutz hatte nach Aussagen seines Ex-Präsidenten Rainer Stock nur dürftige Erkenntnisse über die Organisierte Kriminalität (OK). Bis zum Ende ihrer Beobachtung habe man keinen Anlass gesehen, Fälle an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln, sagte Stock am Mittwoch im Untersuchungsausschuss des Landtages zum sogenannten Sachsensumpf. „Es war, wenn Sie so wollen, ein dürftiges Ergebnis.“ Stock machte geltend, dass der Geheimdienst laut Rechtslage nur von Mitte 2003 bis Mitte 2006 für die Überwachung der Organisierten Kriminalität zuständig war. Bekanntlich brauche man dafür aber einen langen Atem. Es habe nur „invalide“ Daten und keine Fälle gegeben, die einen Anfangsverdacht auf Straftaten ergeben hätten.

Der „Sachsensumpf“-Ausschuss soll klären, ob in den 90er-Jahren Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Freistaat existierten. Davon hatten Medien 2007 mit Verweis auf Akten des Geheimdienstes berichtet. Angeblich sollten auch Politiker und Juristen in das kriminelle Geflecht verstrickt sein. Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft brachten aber nichts Konkretes zutage.

Von der Regierung beauftragte Experten stellten fest, dass die Akten aufgebauscht waren und sahen Versäumnisse beim Verfassungsschutz. Für die Regierung war die Sache damit erledigt. Die Opposition und auch Zeugen im U-Ausschuss wiesen aber immer wieder auf Ungereimtheiten hin.

Stock zufolge hätte das zuständige Referat im Landesamt für Verfassungsschutz noch ein oder zwei Jahre gebraucht, um die gesammelten Informationen richtig bewerten zu können. Der frühere Geheimdienstchef, der die Behörde von 2003 bis zu seiner Versetzung im Juni 2007 leitete, erläuterte die Zielrichtung der Beobachtung. Es sei nur um Fälle gegangen, bei denen eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Betracht kam. Dazu war der Geheimdienst nach einem Urteil des Verfassungsgerichtes in Leipzig verpflichtet. Im Frühjahr 2006 änderte der Landtag das betreffende Gesetz und entzog der Behörde gänzlich die Zuständigkeit für die OK.

Am späten Mittwochnachmittag wurde die Befragung Stocks unterbrochen. Sie soll zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
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Erstellt am: 02. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 02. Februar 2012, 12:31 Uhr
Autor: dpa/kr

dpa/kr

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